Dieser Fall macht nachdenklich. Ein Vater lässt seine Kinder im Ausland aufwachsen, obwohl ein deutsches Familiengericht der in der Bundesrepublik lebenden Mutter das Aufenthaltsbestimmungs- und das alleinige Sorgerecht zuerkennt und die sofortige Rückführung der Kinder nach Deutschland anordnet.

Einige Jahre später kommt dasselbe Gericht nach Einschaltung eines Sachverständigen zur Erkenntnis, dass die Kinder am besten beim Vater im Ausland aufgehoben sind. Schließlich hätten sie dort mittlerweile Wurzeln geschlagen und verfügten über ein gefestigtes Umfeld. Ein erneuter Tapetenwechsel würde ihnen möglicherweise psychische Schäden zufügen.

Der Vater, den das Gericht zuvor nicht mit der Erziehung der Kinder betrauen wollte, bekommt am Schluss also doch seinen Willen. Sein rechtswidriges Verhalten, nämlich die Kinder nicht herauszugeben, wird am Ende auch noch belohnt. Er behält die Kinder. Die Mutter darf sie in den Ferien sehen und mit ihnen zweimal die Woche telefonieren. Und das rechtswidrige Handeln des Vaters wird lediglich mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro sanktioniert.

Gerecht ist das nicht. Aber der Justiz sind die Hände gebunden: Sie muss tun, was dem Kindeswohl dient. Eine Rückführung nach Deutschland ist inzwischen nicht mehr im Sinne der Kinder - und den Vater und Ernährer ins Gefängnis zu stecken schon gar nicht. Ein Fall, der eines deutlich macht: die Ohnmacht der Justiz.