Pinneberg. Mit einem Familiendrama muss sich am Freitag, 19. Oktober, das Amtsgericht Pinneberg befassen. Angeklagt ist ein 54 Jahre alter Mann aus der Kreisstadt. Ihm wird versuchte Tötung auf Verlangen vorgeworfen.

Das Opfer ist die Mutter des Mannes. Sie war zum Tatzeitpunkt Ende Mai vorigen Jahres 74 Jahre alt und unheilbar an Krebs erkrankt. Laut Anklage bat die Frau ihren Sohn, sie von ihrem Leiden zu erlösen. "Wir werfen ihm vor, dass er seiner Mutter Morphiumpflaster in höherer Anzahl verabreicht hat", sagt Peter Müller-Rakow, der Sprecher der Staatsanwaltschaft in Itzehoe. Bei einer Überdosierung können diese zu Bewusstlosigkeit und Atemstillstand und damit auch zum Tode führen.

Die genaue Todesursache konnte nicht geklärt werden

Tatsächlich konnte am nächsten Morgen ein herbeigerufener Arzt nur noch den Tod der 74 Jahre alten Frau aus Pinneberg feststellen. In der Folge nahm die Polizei ein Todesermittlungsverfahren auf, für das umfangreiche Untersuchungen erfolgten. "Es konnte aber nicht mehr genau geklärt werden, ob das Ableben der Frau auf eine Überdosis durch die Morphium-Pflaster oder auf die bestehende schwere Erkrankung zurückzuführen ist", sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft weiter.

Daher werde dem 54 Jahre alten Pinneberger kein Tötungsdelikt, sondern lediglich eine versuchte Tötung auf Verlangen vorgeworfen. Diese Unterscheidung spielt bei der Strafzumessung eine erhebliche Rolle, da ein Versuchsdelikt in der Regel erheblich milder bestraft wird. Laut Paragraf 216 des Strafgesetzbuchs wird eine vollendete Tötung auf Verlangen mit sechs Monaten bis fünf Jahren Haft bestraft.

Das Gericht will den Fall an einem Verhandlungstag abarbeiten. Es sind drei Zeugen geladen, darunter ein Arzt als Sachverständiger. Es gilt als wahrscheinlich, dass der 58 Jahre alte Angeklagte mit einer milden Bestrafung davon kommt. Aufgrund seiner aktiven Beteiligung an der Sterbehilfe kommt vermutlich eine Bewährungsstrafe in Betracht.