Bismarckgymnasium verweigert 14-Jährigem Praktikum auf Helgoland und bekommt vor Gericht Recht

Elmshorn. Die Klage eines 14 Jahre alten Gymnasiasten aus Elmshorn gegen seine Schule ist gescheitert. Der Junge wollte die Bismarckschule auf juristischem Wege zwingen, ein Berufspraktikum bei der Wasserschutzpolizei auf der Insel Helgoland absolvieren zu können. Schulleiter Peter Rosteck hatte dies mit der Begründung abgelehnt, die Praktikumsstelle müsse wohnortnah sein, damit der betreuende Lehrer den Schüler besuchen könne. Das Verwaltungsgericht Schleswig wies nach einer mündlichen Verhandlung jetzt die Klage, die von den Eltern des Schülers im Frühjahr eingereicht wurde, zu Lasten der Kläger ab.

"Eine Berufung wurde nicht zugelassen", sagt Gerichtssprecher Klaus-Martin Meyer. Schulleiter Rosteck zeigte sich mit dem Urteil zufrieden. "Jetzt besteht Rechtssicherheit für unsere Schule und auch für andere Schulen in Schleswig-Holstein. Das Gericht hat erklärt, dass die Bedingungen, die wir an ein Praktikum stellen, pädagogisch sinnvoll sind." Besuche der Schüler während des Praktikums seitens der Lehrer würden dazugehören. Rosteck: "Die Schüler müssen später im Unterricht einen Vortrag über das Praktikum halten. Damit die Lehrer diesen beurteilen können, müssen sie die Schüler im Praktikum gesehen haben."

Andreas Schlisske, der Anwalt des Schülers, ist über den Richterspruch enttäuscht. "Bisher kennen wir nur das Urteil, nicht aber die Gründe." Nach Eingang der schriftlichen Urteilsbegründung in etwa zwei Wochen werde er prüfen, ob ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht eingereicht werden soll.

Schlisske hatte in seiner Klageschrift ausgeführt, dass in den Praktikumsrichtlinien der Schule der Passus "wohnortnah (Kreis Pinneberg)" steht und Helgoland nun einmal geografisch zum Kreis Pinneberg gehöre. Außerdem habe die Schule den Widerspruch der Eltern gegen die Ablehnung des Praktikumsplatzes zurückgewiesen, obwohl dafür rechtlich die Schulaufsichtsbehörde zuständig gewesen wäre.

Rosteck hofft, dass nach dem Urteil jetzt Ruhe einkehrt.

Er hat dem Schüler inzwischen einen Kompromissvorschlag gemacht, wie das Ende Januar geplante zweiwöchige Praktikum ablaufen könne. So solle der 14-Jährige zunächst eine Woche bei einer Polizeidienststelle in der Nähe von Elmshorn hospitieren und dort von dem betreuenden Lehrer besucht werden, ehe er dann die zweite Woche auf Helgoland verbringen darf. Schlisske pocht jedoch auf einen umgekehrten Praktikumsablauf. "Wir hatten auf eine einvernehmliche Lösung außerhalb des Gerichtsverfahrens gehofft. Aber jetzt ist alles organisiert, dass der Schüler erst auf Helgoland ist und im Anschluss auf eine Dienststelle auf dem Festland wechselt." Schlisske empfindet das Schreiben des Schulleiters, in dem dieser auch die Anlaufadressen des Schülers während des Praktikums einfordert, als "Schlag ins Gesicht". "Dass wir die Kontaktadressen brauchen, ist ein normaler Vorgang, das machen wir bei jedem Schüler", sagt dagegen Rosteck. Er geht davon aus, dass in Kürze eine Verständigung beider Seiten möglich wird. Das sei, so Rosteck weiter, in erster Linie im Interesse des Schülers.