Der Vorstoß der Uetersener Politik ist richtig. Die Kommunen brauchen eine Handhabe, wie sie leer stehende und zunehmend verfallene Gebäude notfalls abreißen lassen können, damit dort keine Verwahrlosung entstehen kann. Dieses Problem betrifft nicht nur die Rosenstadt Uetersen. Auch andere Kommunen haben ihre liebe Not, hässliche Schandflecke loszuwerden, wie das Beispiel an der Quickborner Torfstraße zeigt.

Bundesweiter Vorreiter ist die Stadt Bremerhaven. Eine Stadt die über Jahrzehnte hinweg große Probleme mit Leerständen hatte. Das, was viele Landstriche in den ostdeutschen Bundesländern erleben, nämlich einen anhaltenden Schwund an Einwohnern, musste auch Bremerhaven im Nordwesten der Republik verkraften. Aus dieser Not hat die Hafenstadt eine Tugend gemacht. Leer stehende, verwahrloste Gebäude sind reihenweise aus dem Stadtgebiet verschwunden. Die Stadt hat offensiv mit der Wohnungswirtschaft den Spekulationshandel mit diesen Objekten eingedämmt. Und wenn die Bundesregierung mitspielt, könnte auch bald eine neue Abrissverfügung im Bundesbaugesetz die Kommunen vor solchen Machenschaften schützen.

Der demografische Wandel wird in den nächsten Jahrzehnten einen wahren Wettbewerb unter den Städten um neue Bewohner und Betriebe entfachen. Da ist es notwendig, dass die Kommunen im öffentliche Interesse unwillige Privateigentümer zum Sanieren zwingen können.