Das Amtsgericht Pinneberg verurteilt Uetersener zu Geldstrafe

Pinneberg/Quickborn. Ein 28 Jahre alter Uetersener ist am Montag vor dem Pinneberger Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt worden. Der Angestellte einer Quickborner Fachwerkstatt für Lkw wurde der Falschbeurkundung im Amt in 112 Fällen für schuldig gesprochen. Frank K. hatte zwischen 2007 und 2010 bei der amtlichen Prüfung von Fahrtenschreibern und Tempobegrenzern von Lastwagen wissentlich falsche Werte eingetragen. Ähnlich wie ein TÜV- oder Dekra-Prüfer hatte der heute 28-Jährige Prüfsiegel an den gesetzlich vorgeschriebenen Mess- und Kontrollgeräten angebracht.

Der Uetersener räumte vor Gericht die Taten ein und ließ über seine Anwältin mitteilen, er bedauere sehr, dass ihm offenbar Fehler unterlaufen seien. K. führte als Begründung für sein Fehlverhalten die mangelhaften Schulungen innerhalb seiner Firma und seine damaligen privaten Probleme an. Der Vorsitzende Richter Jens Woywod wie auch der Staatsanwalt hielten dem Angeklagten zu Gute, er habe keine wirtschaftlichen Vorteile durch die Manipulation der Geräte gehabt. Dennoch sprach der Richter von bedingtem Vorsatz. Vorteile waren der Werkstatt und vor allem den Firmen entstanden, deren Lkw wegen unzureichender Prüfungen schneller wieder eingesetzt werden konnten.

Der Staatsanwalt sagte, durch sein Geständnis habe der Uetersener, der verheiratet und gerade Vater geworden ist, dem Gericht eine kostspielige Beweisaufnahme erspart. "Ich hoffe, dass sich das in Prüferkreisen herumspricht", sagte der Staatsanwalt über das Verfahren. Der Anklagevertreter forderte in seinem Plädoyer, K. zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 25 Euro zu verurteilen. Die Verteidigung plädierte für eine Geldstrafe von 70-mal 15 Euro. Ihr Mandant, so die Anwältin, habe nicht in böser Absicht gehandelt. Im Schlusswort gab sich K. reuig. "Mir tut das alles sehr leid. Ich weiß, da können Leben dran hängen, wenn man falsch prüft", sagte der 28-Jährige.

Aufgefallen waren seine Fehlprüfungen bei Polizeikontrollen. Die Ermittler hatten mittels Ausdrucken aus Fahrtenschreibern festgestellt, dass die Lkw laut Prüfangaben teils seit der vorherigen Prüfung gar nicht bewegt worden waren. In einem separaten Verfahren muss sich ein weiterer Mitarbeiter der Werkstatt verantworten.