Die Gemeinden wollen Extra-Zahlungen an das Amt Pinnau nicht akzeptieren. Jetzt droht eine Klage

Hasloh/Bönningstedt. Der Streit zwischen den Gemeinden Bönningstedt und Hasloh und dem Amt Pinnau spitzt sich zu. Mehrheitlich hat der Finanzausschuss des Amtes jetzt beschlossen, die zum Jahresende aus dem Amt ausscheidenden Gemeinden sollten jeweils 15 000 Euro an zusätzlichen Personalkosten bezahlen. Angeblich hätten Mitarbeiter der Amtsverwaltung einen Arbeitsmehraufwand in dieser Höhe, um die Akten für die Stadt Quickborn auszusortieren. Falls der Amtsausschuss dieser Empfehlung folgt, wollen beide Gemeinden diesem Beschluss widersprechen. In Hasloh wie in Bönningstedt werden sich die Gemeinderäte auf Sondersitzungen damit befassen.

Dabei hatte der einzige Vertreter der Gemeinde Hasloh bei der Finanzausschusssitzung, Wolfgang Jendretzky von der CDU-Fraktion für diese Zusatzzahlung gestimmt, die seiner Gemeinde mehr Geld abverlangt. Haslohs Bürgermeister Bernhard Brummund, SPD, sagt dazu: "Wir halten diesen Beschluss für rechtswidrig." Derselben Meinung ist Bönningstedts Bürgermeister Peter Liske.

Beide haben einen renommierten Fürsprecher. Der Kommunalexperte Klaus-Dieter Dehn, einer der angesehensten Experten in Sachen Gemeindeordnung, schreibt, dass dieser Beschluss rechtswidrig sei. Außer der Amtsumlage habe das Amt keine Handhabe, sich weitere Finanzquellen gegenüber den amtsangehörigen Gemeinden zu erschließen, heißt es.

Brummund und Liske argumentieren zudem, dass der Zusatzaufwand für die Ausamtung sich mit den Zusatzkosten für die Bildung der geplanten Verwaltungsgemeinschaft des "Restamtes" mit der Gemeinde Rellingen ausgleiche. Dies sei von Amtsverwaltung bei einer Annahme von 5000 Euro Kosten überhaupt nicht angemessen berücksichtigt. "Allein das Gutachten eines Wirtschaftsberaters für die Verwaltungsgemeinschaft hat ein Vielfaches davon gekostet", sagt Liske. "Ich habe keine Lust, meine Zeit mit solch rechtswidrigem Kram zu verplempern."

Der Amtsausschuss tagt am 26., der Gemeinderat von Hasloh am 27. September und der Gemeinderat von Bönningstedt am 1. Oktober. Wenn beide Gemeinden dem Amtsausschuss widersprechen, wäre der Beschluss aufgehoben und müsste erneut gefasst werden. Dagegen könnten die Gemeinden wiederum klagen.