Pinneberger Dilemma

31. August: "Das Rennen ums Amt hat begonnen"

Bürgermeister oder Parteimeister für Pinneberg? Ein Dilemma. Für das Amt des Bürgermeisters gibt es weder ein Ausbildungsmodell noch einen Befähigungsnachweis. Immerhin, die Ausschreibungsunterlagen geben den Kandidaten Grenzwerte vor. Ob sie - nach objektiven Kriterien verglichen - auch tatsächlich ausreichend qualifiziert sind, soll der Bürger entscheiden. Die Mittel dafür sind ihm nicht gegeben.

Nach anfangs zögerlich zunehmenden Bewerbungen hat sich nunmehr die Anzahl der Kandidaten deutlich reduziert. Ein von den Bürgern sicherlich favorisierter Kandidat wird zurück gepfiffen, weil er die gewünschten zwei Amtsperioden aus Altersgründen nicht absolvieren könne. Inzwischen nennt die Ausschreibung eine Amtszeit von nur sechs Jahren. Der Kandidat wurde nicht wieder ins Boot geholt. Zwei weitere Kandidaten treten zurück, ohne plausible Gründe zu nennen. Könnte die Ursache darin liegen, dass die beiden "großen" Parteien bereits ihre Wahl getroffen haben und sie demagogisch in der Presse hinausposaunen? Zurzeit kandidieren keine Männer mehr! Welch ein Problem für die Gleichstellungsbeauftragte!

Nachdem die "großen" Parteien die Wahl ihrer Vasallen im Vorwege bereits getroffen und lauthals mit Text, Bild und Glückwunschstrauß proklamiert haben, erübrigt sich für den Bürger eigentlich der Gang zur Urne. Das Wahlergebnis wird dem Verhältnis der Kommunalwahl entsprechen. Herzlichen Glückwunsch, Frau Steinberg.

Übrigens: Die CDU hat eine bislang vertraulich gehaltene Erkenntnis veröffentlicht: Juristen als Bürgermeister haben den Pinnebergern kein Glück gebracht. Wird das als Lehre für künftige Empfehlungen gesehen? Falls es üble Nachrede sein sollte, wäre es billiger Senf nach der Mahlzeit.

Klaus Blume

Amtsschimmel wiehert

6. September: "Behörden legen Baustelle lahm"

Für einen Praktiker wiehert aus Ihrem Artikel der Amtsschimmel. Von den Mitarbeiterinnen des Ordnungsamtes wird eine Straßenbaustelle stillgelegt und zum Rückbau gezwungen, weil keine Verkehrschilder ordnungsgemäß aufgestellt worden waren. Die Genehmigung zur Aufstellung der Verkehrsschilder lag nicht vor, die 14 Tage vor Beginn der Baustelle hätte eingeholt werden müssen. Eine so genaue Terminplanung ist nun mal bei witterungsabhängigen Baustellen schwierig. Eine kurze Entscheidung vor Ort hätte hier Abhilfe geschaffen. Nur im öffentlichen Dienst weiß man genau, welcher Bleistift in 14 Tagen um 9 Uhr angespitzt werden muss. Hoffentlich werden dabei auch die Arbeitsschutzbestimmungen eingehalten.

Uwe Holler

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