Polizei und Gemeindeverwaltung wollen unerlaubte Werbung in Wohnmeile eindämmen. Bis zu 2556 Euro kann ein Ordnungsgeld betragen.

Halstenbek/Rellingen. Wer zu Fuß, per Fahrrad oder mit dem Auto in der Halstenbeker Wohnmeile unterwegs ist, wird derzeit nicht nur die rege Abbruch- und Neubautätigkeit sowie die Räumungsverkäufe und Neueröffnungen von Richter bis Roller beeindruckt zur Kenntnis nehmen. Neben deren oft überdimensionalen Werbebotschaften fallen beiderseits der Gärtnerstraße auch kleinere Reklameträger ins Auge, die auf den seitlichen Parkstreifen entlang der Fahrbahn geschickt platziert worden sind.

Auf den ersten Blick sieht es so aus, als wären die meist einachsigen Pkw-Anhänger nur zufällig dort abgestellt worden, um wenig später als Transportmittel für größere Einkäufe im Möbelhandel zu dienen. Doch davon kann keine Rede sein. Wer häufiger die Wohnmeile passiert, stellt fest, dass die Anhänger unbewegt wie Felsen in der Brandung ihre Position halten.

Hinzu kommt, dass die Planen des Anhänger-Aufbaus mit auffälligen Werbeslogans bedruckt sind. Da bietet eine Schrott- und Metallverwertung ihre Dienste an, als gelte es, die just ergatterten Schnäppchen aus dem Einzelhandel gleich wieder zu entsorgen. Wer zu Boomzeiten während der Parkplatzsuche seinen Pkw beim Rangieren demoliert, wird auch bedient: "Unfall? Leihwagen kostenlos" wirbt ein Bönningstedter Unternehmen und bietet zugleich das Ausbeulen des Fahrzeugs ohne Neulackierung an.

Wer ohne solche Blessuren das Einkaufsparadies verlässt, kann sich ja mal die "Qualitäts-Kaminöfen" anschauen, für die ein Pinneberger Ofenhaus in der Wohnmeile Reklame macht. Diese Firma hat ihren Anhänger-Aufbau gleich wie ein Modellhaus mit Satteldach gestaltet und empfiehlt die "zeitlosen Kamine" als Beitrag zur "Gemütlichkeit für Ihr Zuhause".

So viel offenkundig missbräuchliche Nutzung von öffentlichem Verkehrsraum befeuert auch die Aktivität von Polizei und Bauamt. "Hier könnten wir sofort einschreiten", sagt Götz Nowobilski, stellvertretender Leiter des Polizeireviers Rellingen, das auch für Halstenbek zuständig ist. Der Fahrzeuganhänger sei eindeutig nur zu Werbezwecken abgestellt worden und als Transportmittel überhaupt nicht mehr zu gebrauchen. Für eine Stellungnahme war gestern von der Firma Ofenhaus niemand zu erreichen.

Den Polizeihauptkommissar, seinen Kollegen Björn Zschoyan sowie Sabrina Seewald vom Bauamt der Halstenbeker Gemeindeverwaltung stören weniger die Reklamebotschaften als die Blockade des ohnehin knappen Parkplatzangebots an der Gärtnerstraße. Als Nowobilski kürzlich bei einem Termin in der Wohnmeile Halstenbek die Fülle der dort geparkten Reklameanhänger ins Auge fiel, ließ er Kommissar Zschoyan und Kollegen den aktuellen Tatbestand ermitteln.

Das Ergebnis, sorgfältig protokolliert und fotografiert, sind acht Anhänger, die eindeutig zweckentfremdet und unzulässig dort geparkt sind. So weit die Polizei nicht selbst tätig wird, gelangen die Ermittlungsergebnisse zwecks weiterer Bearbeitung an die zuständige Gemeindeverwaltung.

Die Erfahrung lehrt, dass diese immobil gewordenen mobilen Werbeträger meist wochen- oder monatelang auf Seitenstreifen abgestellt sind und damit das ohnehin knappe Stellplatzangebot weiter reduzieren. Je nach Rechtslage und Situation greifen, so Michael Zisack, Chef des Fachdienstes Straßenbau und Verkehrssicherheit in der Kreisverwaltung, die Straßenverkehrsordnung, das Straßen- und Wegerecht oder kommunale Vorschriften wie Sondernutzung öffentlichen Raums.

Da sämtliche ertappten Anhänger korrekt als Fahrzeuge angemeldet und mit Kennzeichenschild versehen sind, müssen die Ordnungshüter zunächst den Missbrauch dokumentieren. Denn erst, wenn ein Anhänger mindestens 14 Tage unbewegt im öffentlichen Verkehrsraum parkt, ist dies ein Verstoß, der geahndet werden kann. Um das Dauerparken zu dokumentieren, markiert die Polizei die Anhänger mit Ölkreidestrichen an der Reifenflanke. Mittels dieser Kennzeichnung kann leicht festgestellt werden, ob der Anhänger zwischenzeitlich bewegt wurde. Allerdings sind die Ordnungshüter auch dabei recht pingelig. So genügt es nicht, den rollenden Werbebotschafter nur ein paar Meter zu verrücken.

Je nach Einzelfall kann das Bauamt die Entfernung des Anhängers anordnen oder auch Ordnungsgeld verhängen. "Das beginnt mit 20 Euro und kann im Höchstfall bis zu 2556 Euro betragen", sagt Sabrina Seewald. Wird die angeordnete Beseitigung des störenden Anhängers nicht befolgt, kann die Behörde auch das Abschleppen auf Kosten des Eigentümers anordnen. So etwas heißt im Amtsdeutsch Ersatzvornahme.

Doch es geht nicht nur um die Benutzung des Parkraums zum Nachteil der anderen Verkehrsteilnehmer. Oft sind die Anhänger mit ihren hohen Aufbauten ein Sichthindernis und können somit unfallträchtige Situationen verursachen. In solchen Fällen hat die Polizei im Rahmen der Gefahrenabwehr die Möglichkeit, sofort einzuschreiten.

Als werbewirksame Stellplätze werden im Kreis Pinneberg Einkaufszonen und Gewerbegebiete bevorzugt, aber auch viel befahrene Ausfallstraßen sind beliebt.

Und das nicht nur in Halstenbek, wo das Auge des Gesetzes derzeit besonders wachsam ist. In Moorrege beispielsweise steht ein Anhänger am Straßenrand, dessen abgesetzter Planenaufbau ausgerechnet für die Vermietung von Anhängern wirbt.