Kommunalaufsicht übersieht aktuelle Urteile zu Inhouse-Geschäften. Vorteil für Stadtwerke vergeben

Mit der Stellungnahme der Kommunalaufsicht zu der von Bürgermeisterin Hansen initiierten Bündelausschreibung der Gasversorgung in Uetersen war zu rechnen. Zu dieser Rechtsauffassung gibt es jedoch viele berechtigte Kritiken und rechtliche Bewertungen, die ihr klar widersprechen.

Die Kommunalaufsicht formuliert vorsichtig, man orientiert sich an einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes, der jedoch, das sagt die Stellungnahme nicht, in den letzten Entscheidungen zu Inhouse-Verfahren die benannten Kriterien weiter ausgelegt und unter bestimmten Voraussetzungen sogar ganz aufgegeben hat. Insgesamt ist entscheidend, dass bei der Auftragsvergabe der organisatorische Innenbereich des städtischen Konzerns oder der kommunalen Kooperation nicht verlassen wird. Doch was Hansen als Freispruch feiert, das ist kein Punkt für sie. Was rechtlich als Wirtschaftlichkeitsaspekt gewertet wird, ist in Wahrheit unwirtschaftlich und ein folgenschwerer Fehler aus kaufmännischer Sicht.

Denn in die Bewertung durch die Kommunalaufsicht fließen keine Aspekte wie Imageschaden oder entgangene Gewerbesteuereinnahmen ein. Eine vorherige Beteiligung der politischen Gremien, zu der sie, wie die Kommunalaufsicht ebenfalls bestätigt, verpflichtet gewesen wäre, wenn sie kompetent und verantwortungsbewusst gehandelt hätte, wäre Uetersen im Endeffekt zum Vorteil geworden. Ohne Hansens Fehlverhalten wären bei einer Beteiligung der Politik Möglichkeiten ausgeschöpft worden, die Uetersen und seinen Stadtwerken trotz Einhaltung aller Gesetze zum Vorteil geworden wären. Außerdem handelt man in anderen Kommunen oft anders als hier in Uetersen. Wieso funktioniert es dort?

Hätte die Politik anders entscheiden können? Ja. Im Gegensatz zu der von Hansen unbefugt initiierten Bündelausschreibung hätte die Politik bei einer europaweiten Ausschreibung geprüft, ob auch Kriterien im Sinne des Kunden vor Ort erfüllt werden. So ist zum Beispiel eine Repräsentanz vor Ort ein wichtiges Kriterium für Kunden- und somit Bürgernähe, das aber den Bieterkreis auf die Bieter beschränkt hätte, die in der Lage und bereit dazu gewesen wären dieses zu leisten. Ein klarer Vorteil für Unternehmen wie die Stadtwerke Uetersen GmbH.

Die Politik hätte geprüft, ob nicht eventuell eine Vergabe einzelner Objekte möglich gewesen wäre. In diesem Fall wäre der Schwellenwert des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, nämlich ein Auftragsvolumen von mehr als 193 000 Euro, nicht erreicht worden.

Das hätte ebenfalls ein klarer Vorteil für die stadteigenen Stadtwerke bedeuten können. Viele weitere Möglichkeiten hätten der Selbstverwaltung bei ordnungsgemäßer Beteiligung zur Verfügung gestanden.

Kai Feuerschütz ist Vorsitzender der Uetersener CDU-Fraktion.