Großes Entsetzen

17. Juli: "Kinderpornos - milde Strafe für Ex-Politiker. Auf den Festplatten des Pinnebergers Jan S. fanden die Ermittler 22 430 Dateien deutlichen Inhalts"

Dieser Beitrag hat mich schlicht entsetzt und an der deutschen Gerichtsbarkeit zweifeln lassen. Wir alle kennen das Schicksal eines simplen Apfeldiebes vor Gericht und in diesem Fall eines Kinderpornografie-Schuldigen mit erschreckendem Ausgang.Für jeden Laien dürften die Urteile im Vorwege bekannt sein. Jedoch die Itzehoer Anklagebehörde liefert ein groteskes Vorwegurteil ohne Gerichtsverhandlung, oder spielen ganz profane Dinge eine zwielichtige Rolle?

Sollte es möglich sein, dass Politiker (hier ehemalige) unter einem besonderen Schutz der Justiz stehen? Können wir da still zuschauen?

Rainer Klaproth

Grundsätzlich abgelehnt

17. Juli: " Schmidts Weinstube wird abgerissen. Unternehmer kauft 300 Jahre altes Gebäude im Rellinger Ortskern" und Leserbrief "Denkmalschutz beantragen"

Da ich, Vorsitzender des Vereins für Heimatkunde Rellingen, in diesem Leserbrief angesprochen wurde, muss ich Herrn Brand leider mitteilen, dass die Bemühungen des Vereins, eine "unter Denkmalschutz-Stellung" des Hauses Schmidt's Weinstuben nach Paragraf 5 des Denkmalschutzgesetzes (eingetragenes Kulturdenkmal) zu erreichen, bereits vor sechs Jahren und danach grundsätzlich vom damaligen Leiter des Amtes in Kiel, Dr. Behrens, abgelehnt wurden.

Die Untere Denkmalschutzbehörde in Pinneberg (Frau Fesser) musste dieser Anweisung folgen.

Wieland Witt

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