Staatsanwaltschaft legt Berufung gegen den Freispruch des Sicherungspostens ein

Westerhorn. Der Prozess um das Zugunglück von Westerhorn wird neu aufgerollt. Nach dem Freispruch gegen den verantwortlichen Sicherungsposten Mathias J. hat die Staatsanwaltschaft Itzehoe fristgerecht Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Elmshorn eingelegt. "Wir wollen, dass der Richterspruch noch einmal in der nächsthöheren Instanz überprüft wird", sagt Peter Müller-Rakow, Sprecher der Staatsanwaltschaft Itzehoe.

Der 64-Jährige Rolf E. aus Brande-Hörnerkirchen kam am 4. Juni 2010 ums Leben, als sein Renault auf dem Bahnübergang Dauenhof in Westerhorn von einem Regionalexpress erfasst wurde. Zu diesem Zeitpunkt war die Schrankenanlage außer Betrieb. Die Sicherung des Bahnübergangs oblag Matthias J., 37, und seinen zwei Hilfsposten, die vor Zugdurchfahrten ein Flatterband spannten. Zwei Züge sollten zum Unfallzeitpunkt kurz hintereinander den Übergang passieren. Laut Aussagen der Hilfsposten - der Angeklagte hatte im Verfahren geschwiegen - seien auch zwei Züge durchgefahren, ehe ein dritter, der Unglückszug, herangerauscht sei. Ein Sachverständiger sowie diverse Bahnmitarbeiter haben jedoch versichert, es hätten sich nur die zwei gemeldeten Züge auf der Strecke befunden.

Vor Gericht war die Frage zu klären, ob Mathias J. - wie von der Staatsanwaltschaft behauptet - den Übergang zu früh freigab und daher den Unfall verschuldet hat. Das Amtsgericht hatte daran Zweifel. "Es gibt die Ausführung eines Sachverständigen und mehrere Zeugenaussagen. Wir wollen, dass die Würdigung dieser Beweise überprüft wird", sagt Müller-Rakow.

Verteidiger Jan Hinsch-Timm ist nicht überrascht, dass die Staatsanwaltschaft das Urteil anficht. "Ich hatte natürlich die Hoffnung, dass es nicht passiert. Ich halte den Freispruch nach wie vor für richtig, weil vernünftige Zweifel an der Schuld meines Mandanten bestanden haben. Dass drei Leute nicht bis drei zählen können, sollte einem zu denken geben."

Wann der neue Prozess vor dem Landgericht Itzehoe stattfindet, steht noch nicht fest. Zunächst muss die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden.