Sommerzeit ist nicht für jeden Schüler Urlaubszeit. Viele nutzten die freien Tagen, um zu arbeiten. Dabei gibt es aber ganz klare Grenzen. Das Arbeitsjugendschutzgesetz regelt, ab welchem Alter Kinder und Jugendliche in welchem Umfang ihr Taschengeld aufbessern dürfen.

Kinder unter 15 Jahren dürfen überhaupt nicht beschäftigt werden. Mit Zustimmung der Eltern dürfe sie lediglich leichte und für Kinder geeignete Jobs wie Babysitten übernehmen.

Einschränkung: Am Tag höchstens zwei Stunden in der Zeit von 8 bis 18 Uhr. Bis zur Vollendung der Schulpflicht (9. Klasse) dürfen Jugendliche im Alter von 15 bis18 Jahren höchstens vier Wochen, also 20 Tage im gesamten Kalenderjahr arbeiten. Klar geregelt ist zum Schutz der Kinder auch wie viele Stunden sie maximal arbeiten dürfen: täglich nicht mehr als acht Stunden.

Ausnahmen gibt es allerdings auch: Im Gaststättengewerbe, in der Landwirtschaft, in der Tierhaltung und auf Bau- oder Montagestellen sind elf Stunden am Tag möglich. Anschließend ist der Arbeitgeber verpflichtet, seinen jungen Mitarbeitern zwölf Stunden Freizeit einzuräumen.

In jedem Fall sind nur Aufgaben erlaubt, die die Kindern und Jugendlichen nicht physisch oder psychisch überlasten.