Zug tötete 64-jährigen Mann aus Brande-Hörnerkirchen. Urteil für den 11. Juli erwartet

Elmshorn/Westerhorn. Mit dem Gutachten eines Sachverständigen endete die Beweisaufnahme vor dem Amtsgericht Elmshorn in dem Strafverfahren gegen einen Streckenposten der Deutschen Bahn AG. Matthias J., 37, ist angeklagt, sich der fahrlässigen Tötung strafbar gemacht zu haben.

Der Angeklagte trug im Juni 2010 die Verantwortung, den Bahnübergang am Bahnhof Dauenhof in Westerhorn abzusichern, bei dem die Schranken ausgefallen waren. Zwei Mitarbeiter von J. sollten auf seine Anweisung hin mit einem rotweißen Flatterband die Autofahrer bei ankommenden Zügen an der Überquerung der Bahnschienen hindern. Doch sie ließen einen 64 Jahre alte Mann aus Brande-Hörnerkirchen passieren, der sofort von einem herannahenden Zug erfasst und tödlich verletzt wurde. Der Angeklagte sagte bei der Polizei aus, was seinen beiden Kollegen vor Gericht bestätigten, dass an diesem verhängnisvollen 4. Juni gegen 15.20 Uhr vor zwei Jahren nicht zwei Züge den Bahnhof durchfuhren, wie dies der Fahrdienstleiter angekündigt hatte, sondern drei Züge.

Somit hätten die Streckenposten nach zwei Zügen die Schienen-Überfahrt wieder freigemacht im guten Glauben, dass nun kein weiterer Zug mehr kommen könnte. Doch der Gutachter widersprach dieser Version des Unfallherganges. Demnach war dieser dritte Zug ein Geisterzug, den es nie gegeben hat. Der Gutachter berief sich auf Dokumente, die ihm von der Bahn AG und den Stellwerk-Mitarbeitern für diesen Nachmittag im Juni zur Verfügung gestellt wurden. Nach nunmehr sechs Verhandlungstagen neigt sich der Prozess dem Ende zu. Er wird am Mittwoch, 11. Juli, um 11 Uhr im Amtsgericht Elmshorn mit den Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung fortgesetzt. Möglicherweise fällt der Vorsitzende Richter Jörg Diestelmeier an diesem Tag auch das Urteil. Das zulässige Strafmaß reicht von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Haft.