Montag startet Prozess gegen 24-jährigen Elmshorner, der die Seniorin getötet haben soll
Elmshorn/Itzehoe. Fünf Verhandlungstage hat die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Itzehoe angesetzt. Dann soll der Fall Minna R. abgeschlossen sein: Ab Montag, 2. Januar, wird einem 24-jährigen Elmshorner der Prozess gemacht - er muss sich wegen des Raubmordes an der 78-jährigen Rentnerin verantworten. Der Fall hatte Ostern 2011 in Elmshorn Angst und Entsetzen ausgelöst.
Verwandte hatten die alte Frau tot in ihrer Drei-Zimmer-Wohnung aufgefunden. Der Körper der 78-Jährigen war übel zugerichtet, die Wohnung ein Schlachtfeld. Der Täter erbeutete laut Anklage 1100 Euro und nahm einen Wohnungsschlüssel mit. Nachdem die Mordkommission monatelang im dunkeln tappte, führte ein Hinweis aus der Bevölkerung im Juli zur Festnahme des 24-jährigen Elmshorners.
Er hat im Polizeiverhör eingeräumt, in die Wohnung eingebrochen, dort auf Minna R. gestoßen und mit ihr in Streit geraten zu sein. Weitere Angaben machte der Elmshorner nicht. Ob er diese Aussage im Prozess wiederholt, ein volles Geständnis ablegt oder von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht, ist noch nicht bekannt. Der 24-Jährige wird von Rechtsanwalt Dietmar Cyrus aus Hamburg vertreten.
Am ersten Verhandlungstag, der um 10 Uhr beginnt, ist nur die Verlesung der Anklage geplant. Bei der Fortsetzung am 17. Januar um 9 Uhr könnte dann eine Einlassung des Angeklagten erfolgen. Für diesen Verhandlungstag hat der Vorsitzende Richter Eberhard Hülsing außerdem neun Zeugen geladen. Eine Woche später, am 24. Januar, sollen weitere zwei Zeugen gehört werden. Dann kommen auch mindestens zwei medizinische Sachverständige zu Wort, die über die Verletzungen von Minna R. und die Todesursache aussagen sollen. Weil der Angeklagte im Polizeiverhör behauptet hat, unter Einfluss von Alkohol und Drogen gehandelt zu haben, wird der psychiatrische Sachverständige Professor Arno Deister von Beginn an dem Verfahren beiwohnen. Er muss beurteilen, ob der Angeklagte voll oder nur vermindert schuldfähig ist. Im letzteren Fall wäre ein "Strafrabatt" die Folge. Sollte der 24-Jährige schuldunfähig sein, wäre auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus möglich.
Die Schwurgerichtskammer wird sich auch mit einer zweiten Anklage gegen den Elmshorner befassen. Die Tat spielte sich in Hamburg ab und weist gewisse Parallelen zum Fall Minna ab - es handelt sich ebenfalls um einen Raub. Weitere Verhandlungstage sind für den 31. Januar sowie den 21. Februar terminiert.
(kol)