Wer noch heute einen Widerspruchsantrag beim Finanzamt stellt, erhält möglicherweise Geld zurück

Kreis Pinneberg. Grundstücksbesitzer sollten bis Jahresende einen Antrag auf Aufhebung des Einheitswertes beim Finanzamt stellen, wenn sie sich eine Rückzahlung der Grundsteuer für 2011 offen halten wollen. Hintergrund ist, dass das Bundesverfassungsgericht derzeit die Grundsteuer prüft, die auf alten Einheitswerten beruht. Sollten die Richter die Einheitswerte rückwirkend kippen, bekommen Grundstücksbesitzer Geld zurück - vorausgesetzt, sie haben sich gewehrt.

Im gesamten Kreis Pinneberg gibt es rund 112 000 grundsteuerpflichtige Grundstücke. In den Finanzämtern Elmshorn und Pinneberg sind vermehrt Anträge auf Aufhebung des Einheitswertes eingegangen. "Seit das ZDF am 19. Dezember über das Thema berichtet hat, bekommen wir täglich rund 30 Anträge", sagt Bernd Münster vom Finanzamt Elmshorn. Ähnlich sieht es in Pinneberg aus.

Eine Abschätzung des Ausgangs des Verfahrens beim Bundesverfassungsgericht ist laut Matthias Günther, Pressesprecher des Finanzministeriums in Kiel, nicht möglich: "Sollten die Richter die Verfassungsmäßigkeit verneinen, ist denkbar, dass sie dem Gesetzgeber eine Frist aufgeben, innerhalb der er die Einheitsbewertung neu geregelt haben muss. Dies kann aber nur für die Zukunft gelten." Die derzeitigen Einheitswerte als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer müssten aktualisiert werden. Zurzeit berät eine Arbeitsgruppe der Länder-Finanzminister über eine Reform der Grundsteuer.

Die Grundsteuer ist ein wichtiger Einnahmeposten für die Kommunen. Aus haushalterischen Gründen, aber auch wegen der Planungssicherheit der Kommunen, sei eine Rückzahlung der Grundsteuer jedoch nicht zu erwarten, sagt Günther.

Wer jedoch noch rechtzeitig einen Antrag beim Finanzamt stellt, hat die Chance, bei einem für ihn günstigen Urteil Geld zurückzuerhalten. Ein Musterbrief ist beispielsweise auf der Internetseite www.wohnen-im-eigentum.de zu finden. Wichtig: Es muss schnell und schriftlich gehen: Ein Antrag per Mail ist nicht möglich. Abgabefrist ist bereits der 31. Dezember 2011.

Die Grundsteuer ist eine objektbezogene Steuer, die jährlich für den Besitz eines Grundstücks oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft von den Kommunen festgesetzt und erhoben wird. Die Grundsteuer ist eine wesentliche Finanzgrundlage, die vollständig der jeweiligen Kommune zusteht.

Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ist der so genannte Einheitswert, der in den alten Bundesländern auf den Wertverhältnissen zu Beginn des Jahres 1964 und in den neuen Ländern auf den Wertverhältnissen zu Beginn des Jahres 1935 oder einem sogenannten Ersatzwirtschaftswert beruht. Aus dem Einheitswert wird der Grundsteuermessbetrag berechnet. Für den Einheitswert und den Grundsteuermessbetrag sind die Finanzämter zuständig.