Wer umtauschen will, stößt in der Regel auf Entgegenkommen des Einzelhandels. Die Kaufhäuser und Geschäfte gehen kulant mit ihren Kunden um und tauschen die Geschenke um.

Ein Rechtsanspruch auf Umtausch bei Nichtgefallen besteht indessen nicht, nur bei beschädigter oder fehlerhafter Ware. Der Händler kann zunächst anbieten, sie zu reparieren oder Ersatz zu besorgen.

Erst wenn der Anspruch auf Nacherfüllung zweimal erfolglos war, erhält der Kunde Geld zurück. Nur für online Bestelltes gibt es ein gesetzlich garantiertes Rückgaberecht. Das gilt 14 Tage ab Lieferung.