Elmshorn. Was dürfen Einsatzkräfte, die entlaufenen Hunden nachjagen? Wie sollen sich insbesondere Polizisten verhalten, die zu einem Notfall wegen eines außer Kontrolle geratenen Vierbeiners gerufen werden?

Vor zweieinhalb Jahren hat es in Elmshorn große Aufregung gegeben. Polizisten hatten einen streunenden Hund erschossen, aus Sicherheitsgründen, wie es seinerzeit hieß. Der Bordercollie war spätnachmittags in der Dämmerung zunächst an der Ansgarstraße, dann im Gebiet des Bahnhofs herumgelaufen. Als Polizisten das scheinbar herrenlose Tier versuchten einzufangen, rannte der Hund über die Fahrbahnen von Friedensallee und Kaltenweide, wobei er einen Beinahunfall mit einem Pkw verursachte.

Um zu vermeiden, dass der Hund tatsächlich einen Verkehrsunfall auslöst, hatten die Ordnungshüter zu ihren Dienstwaffen gegriffen und das Tier erschossen. Die öffentliche Sicherheit sei durch den Hund gefährdet gewesen, hatte die Polizei argumentiert.

Wie sich hinterher herausstellte, hatte eine Mitarbeiterin des Tierheims in Elmshorn noch versucht, der Polizei beim Einfangen des Bordercollies zu helfen. Das Tier hatte einer Familie aus der Stadt Elmshorn gehört.

Vor elf Jahren hatte die damalige Vorsitzende des Tierschutzvereins Elmshorn, Gabriele Witt, sogar einen Polizisten angezeigt, der im Dienst einen Hund erschossen hatte. Es hatte sich um einen sogenannten Kampfhund, eine Staffordshirehündin, gehandelt. Das herrenlose Tier war im Gebiet von Bevern und Hemdingen mehrfach Tierschützern, Polizisten und Jägern entkommen, die es einzufangen versuchten. Die Mitarbeiter des Tierheims Elmshorn sagten aus, die Hündin habe keine Gefahr dargestellt, sondern sei selbst völlig verängstigt gewesen. Dem Polizisten aus Barmstedt, der das Tier niederstreckte, wurde "Schießwütigkeit" vorgeworfen. Der Beamte hatte gefeuert, nachdem das Tier auf die Landesstraße 175 gelaufen war.

Im Vorjahr hatte der Fall von "Robby" aus Hoisdorf im Kreis Stormarn für Schlagzeilen gesorgt. Nachdem Polizisten den streunenden Hund auf der Autobahn 1 bei Ahrensburg mit ihrem Dienstwagen überfahren hatten, weil er sich nicht einfangen ließ und eine Unfallgefahr darstellte, hatte die Hundebesitzerin zunächst 2500 Euro für die Schäden am Streifenwagen zahlen sollen. Nach heftigen öffentlichen Protesten entschuldigte sich die Polizei bei der Frau.