Kreis weist auf gesetzliche Verpflichtung hin. Fachdienst Umwelt informiert über Details

Kreis Pinneberg. Im Rahmen der novellierten Trinkwasserverordnung, die am 1. November in Kraft getreten ist, werden Vermieter und Betreiber von Gebäuden, die über eine große Anlage zur Trinkwassererwärmung verfügen und in denen sich Duschen befinden, verpflichtet, das System der Trinkwasserinstallation auf möglichen Befall mit Legionellen untersuchen zu lassen. Darauf weist Kreis-Pressesprecher Marc Trampe hin. Von einer großen Anlage spricht man bei einem Warmwasserspeicher mit mehr als 400 Liter oder einem Rohrleitungsvolumen mehr als drei Litern zwischen Warmwasserbereitung und erster Entnahmestelle.

Der Grund für diese Untersuchungspflicht liege in der latenten Gefährlichkeit der Legionellen. Mit bloßem Auge sind diese Keime nicht zu erkennen, sie können aber unter Umständen tödlich verlaufende Lungenentzündungen auslösen. Insbesondere durch das Einatmen beim Duschen gelangen die Keime in die Lunge. Die Symptome dieser meldepflichtigen Krankheit gleichen denen einer Grippe und werden oftmals nicht erkannt.

Die Überwachung der öffentlichen Gebäude, wie Krankenhäuser, Sporthallen und Schwimmbäder erfolgt laut Trampe schon seit Jahren und werde nun auch auf den privaten Bereich ausgedehnt. Dafür ist es notwendig, dass zunächst die Anlage beim Kreis Pinneberg, Fachdienst Umwelt angezeigt wird. Ein entsprechender Vordruck findet sich auf der Internetseite www.kreis-pinneberg.de unter dem Stichwort Trinkwasser/Legionellen im Trinkwasser. Hier finden sich auch weitere Informationen zu diesem Thema.

Zu beachten ist unbedingt, dass diese Untersuchungen nur durch zugelassene Trinkwasseruntersuchungsstellen durchgeführt werden dürfen. Eine Liste hierzu ist ebenfalls auf der Internetseite erhältlich. Vermieter und Betreiber der Gebäude sind laut Trampe verpflichtet, ihre Anlagen innerhalb des folgenden Jahres untersuchen zu lassen. Der Kreis Pinneberg fordere niemanden gesondert auf, allerdings sei das Unterlassen in diesem Fall eine Pflichtverletzung und könne entsprechend geahndet werden.