Wer solche Fahrscheine kauft, macht sich strafbar. Sieben Personen in Wedel erwischt

Wedel. Die Masche ist einfach, lukrativ - aber strafbar: Die Bundespolizei hat am S-Bahnhof Wedel vier Männer festgenommen, die bereits genutzte HVV-Fahrscheine weiterverkauft haben. Auch drei Käufer flogen auf. In diesem Zusammenhang warnen die Ermittler ausdrücklich davor, auf solche Angebote einzugehen. Was wenig bekannt ist: Auch Käufer eines gebrauchten Tickets machen sich strafbar.

Der Vorfall, der am Montag veröffentlicht wurde, ereignete sich bereits am Sonnabend gegen 22 Uhr. Mitarbeiter der Bahn hatten die vier Männer beobachtet, die gezielt Reisende ansprachen und bereits genutzte Tickets zum Erwerb anboten. Die sofort herbeigerufenen Bundespolizisten stellten die drei Deutsche im Alter zwischen 43 und 48 Jahren und ihren Komplizen, einen 55-jährige Mann aus Ghana, zur Rede und nahmen die Personalien auf.

Ein 44 Jahre alter Mann aus der Gruppe weigerte sich, seine Identität preiszugeben. Auch einen freiwilligen Atemalkoholtest lehnte er ab. Daraufhin musste zwangsweise eine Blutprobe erfolgen. Dafür musste der deutlich alkoholisierte Mann fixiert werden. Bei ihm entdeckten die Beamten einen 30 Zentimeter langen Schraubenzieher, der beschlagnahmt wurde.

Gegen das Quartett ermittelt jetzt die Polizei wegen Betruges. Zudem wurden in der abfahrtbereiten S-Bahn drei Personen festgestellt, die zuvor einen bereits gebrauchten Fahrschein erworben hatten. Sie werden nun ebenfalls wegen Betruges belangt. Zudem, so teilte die Bundespolizei weiter mit, gilt die Nutzung eines solchen Tickets rechtlich als Schwarzfahren.

Dies ist ebenfalls eine Straftat und wird unter anderem mit einer Strafgebühr von 40 Euro geahndet. Wer wiederholt ohne gültiges Ticket erwischt wird, kann sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr belangt werden.