Eine Glosse von Manfred Augener

Wer denkt, dass ein typischer Arbeitsunfall im öffentlichen Dienst vorliegt, wenn der Beamte beim Einnicken mit der Stirn auf den Schreibtisch knallt, der ist einem dummen, wirklich uralten Scherz aufgesessen.

Eine mitarbeiterinterne Bekanntmachung im Quickborner Rathaus enthüllt viel gefährlichere Fallen für den öffentlich Bediensteten: "Mindestens einmal jährlich", heißt es in dem Schreiben, "sind die Mitarbeiter/innen hinsichtlich der Benutzung von Leitern und Tritten zu unterweisen". Dies betreffe "alle Mitarbeiter/innen, die ständig oder auch nur hin und wieder einen Tritt oder eine Leiter im Bereich ihres Arbeitsfeldes nutzen". Die Fachkraft für Arbeitssicherheit sei beauftragt worden, "kurzfristig die Mitarbeiter/innen dahin gehend zu unterweisen". Es folgen zwei Termine in den Sitzungszimmern des Rathauses. Jeweils 45 Minuten sind vom Arbeitschutz anberaumt worden, um den Beamten und Angestellten verpflichtend neueste Erkenntnisse über die Tücken des Aufstiegs auf Tritt und Leiter beim Aktensuchen zu vermitteln - mit ausdrücklichem Warnhinweis: "Wenn Sie keine Unterweisung zur Handhabung von Leitern und Tritten erhalten haben, dürfen Sie diese im Rahmen Ihres/r Arbeitsfeldes/Arbeitszeit nicht mehr nutzen", heißt es. Der jeweilige Vorgesetzte habe darauf zu achten, heißt es mit Hinweis auf Paragraf 12 des Arbeitschutzgesetzes, dass Mitarbeiter "kontinuierlich unterwiesen werden", etwa bei technischen Neuerungen, wozu möglicherweise Tritte und Leitern gehören. Dass jetzt die Anschaffung von Fallschirmen zwecks Wahrung der Unversehrtheit des Beamten für den Fall eines Fehltrittes auf der Trittleiter erwogen wird, ist ein weiterer Scherz auf Kosten der Behördenmitarbeiter - aber immerhin ein neuer.