Kreis Pinneberg. Um eine einheitliche und abgestimmte Umsetzung der Dichtheitsprüfungen von Entwässerungsanlagen zu erreichen, hat sich im Kreis Pinneberg eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Stadtentwässerung Elmshorn und Wedel, dem azv Südholstein, der Stadt Schenefeld und der Unteren Wasserbehörde des Kreises Pinneberg gebildet.

Die Eigentümer sind für den Nachweis des ordnungsgemäßen Zustands der Abwasseranlagen auf ihrem Grundstück verantwortlich. Der Dichtheitsnachweis ist erbracht, wenn der ordnungsgemäße Zustand der Abwasseranlagen durch die Untersuchung entweder bestätigt oder festgestellte Mängel nachweislich behoben wurden. Die Arbeitsgruppe empfiehlt Grundstücks- und Hauseigentümern, für die Dichtheitsuntersuchung ein qualifiziertes Unternehmen zu beauftragen. Einige Kommunen, wie die Stadt Schenefeld bieten alternativ eine gemeinsame Überprüfung der Abwasseranlagen zusammen mit den von den Kommunen durchzuführenden Prüfungen der kommunalen Abwasseranlagen an. Ob ein entsprechendes Angebot vorliegt, kann bei der jeweils zuständigen Kommune erfragt werden.

Die Dichtheitsnachweise sind vom Bürger aufzubewahren, da diese auf Anforderung der Unteren Wasserbehörde vorgelegt werden müssen. Eine Kontrolle wird vorrangig in den sensiblen Bereichen in den Wasserschutzgebieten II, III und IIIA erfolgen. Grundsätzlich sind jedoch alle Grundstücks- oder Hauseigentümer verpflichtet, den Dichtheitsnachweis innerhalb der gesetzlichen Fristen zu erbringen.

Außerdem empfiehlt die Arbeitsgruppe den Kommunen im Kreisgebiet, die bereits eingegangenen Prüfungsunterlagen an die jeweiligen Grundstückseigentümer zur Aufbewahrung zurückzuschicken.

Für das Land Schleswig-Holstein gelten folgende Fristen für den Dichtheitsnachweis: In Wasserschutzgebieten der Schutzzonen II, III und III A bis 31. Dezember 2015. In den Gebieten, in denen die öffentlichen Schmutz- und Mischwasserkanäle bis Ende 2022 saniert sind, bis 31. Dezember 2025. In den übrigen Gebieten, in denen die öffentlichen Schmutz- und Mischwasserkanäle erst nach dem 31. Dezember 2022 saniert werden, innerhalb von drei Jahren nach Fertigstellung der Sanierung. Für Grundstücksentwässerungsanlagen, über die gewerbliche Abwässer abgeleitet werden, gilt eine Frist zum Nachweis der Dichtheit bis 31. Dezember 2015. Weitere Informationen zum Thema Dichtheitsprüfung sind auf der Internetseite des Kreises Pinneberg unter www.kreis-pinneberg.de erhältlich.