Litauer muss sich ab Montag wegen versuchten Totschlags verantworten - Tatort war Pinneberg

Pinneberg/Itzehoe. Es war offenbar ein Zechgelage - mit weitreichenden Folgen: Was sich in der Nacht zum 28. Juli vorigen Jahres in einer Wohnung an der Pinneberger Dingstätte abgespielt hat, hat ab Montag das Landgericht Itzehoe zu klären. Dort muss sich ein inzwischen 46 Jahre alter Litauer wegen versuchten Totschlags verantworten. Die Anklage wirft ihm vor, seinem zur Tatzeit 46-jährigen Bekannten nach einem Streit einen Messerstich in den Unterbauch versetzt zu haben. Dieser überlebte die Attacke schwer verletzt.

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts muss während des Prozesses ausgerechnet auf die Aussage des Opfers verzichten. Der 46-Jährige wohnt inzwischen wieder in seinem Heimatland - und er wird nach Abendblatt-Informationen nicht zum Prozess erscheinen. So soll der Mann deutlich gemacht haben, dass er sich inzwischen mit dem Täter wieder versöhnt und kein Interesse an einer Strafverfolgung mehr habe.

Die findet jedoch trotzdem statt. Der Angeklagte, der nach der Bluttat lange Zeit auf der Flucht war, wurde in diesem Jahr von der Polizei gefasst. Weil er keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat und aufgrund seiner litauischen Staatsangehörigkeit eine Flucht ins Ausland nicht ausgeschlossen werden kann, sitzt der 46-Jährige in Untersuchungshaft.

Wichtigster Zeuge im Verfahren ist der Mieter der Wohnung, in der sich die Bluttat abgespielt hat. Er befand sich in der fraglichen Nacht mit seinen beiden Bekannten zusammen in der Wohnung. Um den Messerstecher zu schützen, hatte der Wohnungsinhaber die Polizisten zunächst in die Irre geführt. Er verschwieg, dass die Bluttat in seiner Wohnung stattfand. Stattdessen sagte er bei der Polizei aus, dass der Schwerverletzte morgens gegen 5.30 Uhr blutüberströmt bei ihm an der Wohnungstür geklingelt habe. Was genau geschehen sei, wisse er nicht.

Die Ermittler benötigten einen Tag, um die wahren Hintergründe herauszufinden. So war das Opfer zunächst nicht vernehmungsfähig, sodass sich die Beamten allein auf die Aussage des Zeugen verlassen mussten. Als der Schwerverletzte schließlich ansprechbar war, gab es zudem erhebliche Kommunikationsprobleme, weil das Opfer nur sehr schlecht Deutsch spricht.

Die Schwurgerichtskammer hat vorsichtshalber drei Prozesstage angesetzt - und einen Dolmetscher bestellt. So ist auch der Angeklagte nur sehr schlecht der deutschen Sprache mächtig. Am ersten Verhandlungstag steht neben der eventuellen Einlassung des 46-Jährigen noch die Vernehmung von sechs Zeugen auf dem Programm. Dazu gehören auch mehrere Ermittlungsbeamte, die mit dem Fall befasst waren. Auch ist ein Sachverständiger geladen, der zu den Verletzungen des Opfers gehört werden soll. Zunächst waren die Ermittler nicht von einem Tötungsdelikt, sondern nur von gefährlicher Körperverletzung ausgegangen. Das Gutachten zu den Verletzungen hatte jedoch für ein Umdenken gesorgt, sodass doch versuchter Totschlag angeklagt wurde. Im Fall einer Verurteilung drohen dem 46-Jährigen eine Gefängnisstrafe zwischen fünf und 15 Jahren.