Hast du schon mal ein romantisches Schloss oder eine Burg besichtigt? Oder eine wunderbar gebaute Brücke gesehen? Oder bist du durch einen alten barocken Garten gewandert wie dem bei Schloss Gottorf in Schleswig? Schlösser und Burgen, Kirchen und Klöster, aber auch Parks und große Gärten, sogar alte Bäume stehen oft unter Denkmalschutz. Denn immer wieder werden wertvolle, alte Gebäude abgerissen. Der Schaden ist selten wieder gut zu machen.

Der Denkmalschutz schützt einmalige und seltene Gebäude und Naturanlagen vor der Zerstörung. Zu den Gebäuden zählen meist Häuser vergangener Jahrhunderte, die von berühmten Architekten entworfen wurden. Auch besonders schöne Gärten stehen unter Schutz. Der Denkmalschutz soll dafür sorgen, dass die Bauten und Naturdenkmale dauerhaft erhalten bleiben und nicht verfälscht oder beschädigt werden Die ersten Gesetze zum Denkmalschutz wurden vor 200 Jahren geschrieben. Das Reepschlägerhaus in Wedel wurde 1758 gebaut. Bis 1964 arbeiteten dort die Reepschläger, die Taue für große Segelschiffe herstellten. Als Dampfschiffe gebaut wurden, hatten die Reepschläger keine Arbeit mehr. Das Haus ist heute eine Teestube. Das Reepschlägerhaus war früher sehr wichtig für Wedel, deshalb muss es geschützt werden. (lin/hspmm)