Pinneberg/Kiel. Weitere tief greifende Veränderungen könnten auf das Amtsgericht Pinneberg zukommen, das auch als Insolvenzgericht für den Kreis Pinneberg fungiert. Die Bundesregierung plant, im Rahmen des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen die Insolvenzgerichte zu konzentrieren. "Für Schleswig-Holstein wäre dies mit erheblichen Einschnitten in die Gerichtslandschaft verbunden. In neun Amtsgerichten müssten die Insolvenzabteilungen geschlossen werden; Insolvenzverfahren würden dann nur bei vier Amtsgerichten bearbeitet werden", heißt es dazu in einer Pressemitteilung aus dem Kieler Justizministerium. Amtsgerichtsdirektorin Bettina Morik weiß noch nicht, ob "ihr" Gericht Aufgaben abgeben muss.

Unterdessen geht Schleswig-Holsteins Justizminister Emil Schmalfuß auf Gegenkurs zur Bundesregierung: "Das mit der Gesetzesänderung verfolgte Ziel einer Qualitätssteigerung bei den Insolvenzverfahren ist mit einem Konzentrationszwang bei den Insolvenzgerichten nicht zu erreichen. Die Schleswig-Holsteinischen Insolvenzgerichte haben kein Qualitätsproblem. Ich kann nicht erkennen, dass eine Insolvenzgerichtsbarkeit mit hoher Konzentrationsdichte bessere und schnellere Ergebnisse erzielt als eine solche mit geringer Konzentrationsdichte."

Nach seinen Angaben arbeiten die schleswig-holsteinischen Insolvenzgerichte im bundesweiten Vergleich "auf höchstem Niveau". "Daher sollte unsere Insolvenzgerichtsstruktur nicht durch ein Bundesgesetz zerschlagen werden, dessen Nutzen nicht feststeht", so Schmalfuß.