Ole Schröder (CDU), Staatssekretär im Bundesinnenministerium und Bundestagsabgeordneter aus Rellingen, weist auf diverse Vereinfachungen in der Steuergesetzgebung hin.

Kreis Pinneberg. Ein wesentlicher Punkt des neuen Steuervereinfachungsgesetz sei die Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrages bereits für 2011 auf 1000 Euro, so Schröder. Für etwa 550 000 Arbeitnehmer entfalle damit das lästige Belege sammeln. Die erleichterte elektronische Rechnungsstellung für Unternehmen lasse zudem die Hälfte der Bürokratiekosten wegfallen. Schröder, der sich seit Jahren für den Abbau von Bürokratie stark macht, begrüßte die Entscheidung. Sie sei ein wichtiger Schritt für die Entlastung der Bürger, zudem entlaste sie sowohl Arbeitnehmer wie auch Familien mit Kindern steuerlich spürbar.

Für die deutsche Wirtschaft gilt die Erleichterung bereits ab 2011

Die finanzielle Entlastung für alle Arbeit Arbeitnehmer betrage etwa 330 Millionen Euro pro Jahr, so Schröder. Wichtig sei beispielsweise eine einfachere Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten. Ob die Betreuungskosten aus beruflichen oder privaten Gründen anfallen, spiele keine Rolle mehr. Davon profitierten mehr Familien als zuvor. Eine Seite der "Anlage Kind" zur Einkommensteuererklärung falle durch die Neuregelung weg.

Zudem werde die Vergleichsberechnung bei der Entfernungspauschale vereinfacht. Wer für den Arbeitsweg abwechselnd öffentliche Busse oder Bahnen und das Auto benutze, müsse die Kosten nicht mehr für jeden Tag einzeln belegen. Das Finanzamt vergleiche künftig nur noch die Jahreskosten. Unternehmen könnten durch die geplante erleichterte elektronische Rechnungsstellung pro Jahr rund vier Milliarden Euro Bürokratiekosten sparen. Damit falle bei der Rechnungsstellung etwa die Hälfte der Bürokratiekosten weg.

Für die deutsche Wirtschaft gelte diese Erleichterung bereits ab 2011. EU-weit müsste die Regelung bis 2013 umgesetzt werden.