Strafsenat lässt keine Revision des Urteils zu. Rainer M. bleibt in Haft. Lebensgefährtin starb nach mehr als 30 Messerstichen

Tornesch/Itzehoe. Das Urteil gegen den Tornescher Rainer M. ist rechtskräftig. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hat die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Damit wird es im Todesfall Regina B. zu keiner zweiten Verhandlung kommen. Am 22. Februar dieses Jahres hatte das Landgericht Itzehoe den 43-Jährigen schuldig gesprochen, am Abend des 2. August 2010 seine Lebensgefährtin, 39, mit mehr als 30 Messerstichen getötet zu haben. Die Kammer hatte jedoch nicht, wie ursprünglich angeklagt, einen Mord zugrunde gelegt. Die Verurteilung erfolgte lediglich zu zehn Jahren Gefängnis wegen Totschlags.

Rainer M. hatte von Anfang an seine Unschuld beteuert

Rainer M. hatte bereits während seiner ersten polizeilichen Vernehmung sowie während des gesamten Gerichtsverfahrens vehement seine Unschuld beteuert. "Ich habe Regina geliebt. Ich hätte ihr nie so etwas antun können", versicherte er noch in seinem letzten Wort. Doch die Schwurgerichtskammer glaubte ihm nicht. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass der Tischler seine Lebensgefährtin im gemeinsamen Haus am Großen Moorweg erstach, weil diese sich von ihm trennen wollte und er nicht über ihren Verlust hinweg kam.

Rückblende: Die 39-jährige Geschäftsfrau und Mutter von drei Söhnen war am Nachmittag des 3. August tot im Schlafzimmer des Hauses aufgefunden worden. Eine Freundin hatte sich Sorgen gemacht, weil Regina B. am Vormittag ihren Quelle-Shop am Tornescher Bahnhof nicht wie üblich geöffnet hatte. Schnell geriet Rainer M., der am Abend des 3. August von der Arbeit nach Hause kam und der Polizei quasi in die Arme lief, in den Fokus der Ermittler. Sie fanden heraus, dass die Messer-Attacke in der Nacht stattgefunden haben muss - und zu diesem Zeitpunkt war nur Rainer M. im Haus anwesend. Die drei Söhne aus Reginas B.s erster Ehe befanden sich zu der Zeit in den Ferien.

Der einzige verwertbare Beweis, der gegen Rainer M. sprach, war eine Mageninhaltsanalyse der Toten. Sie ergab, dass Regina B. zwei bis drei Stunden nach der letzten Mahlzeit gestorben ist. Diese soll sie gegen 20 Uhr mit dem Angeklagten eingenommen haben. Die Bluttat müsste also, glaubt man dem Gutachten, vor 23 Uhr erfolgt sein. Rainer M. hat jedoch bis zum Schluss beteuert, Regina B. habe noch gelebt, als er gegen 5 Uhr am Morgen des nächsten Tages zur Arbeit fuhr.

Bruder Hans M. hatte für die Revision eine neue Anwältin engagiert

Einer, der bis heute von seiner Unschuld überzeugt ist, ist der neun Jahre ältere Bruder des Torneschers. Hans M. wohnt in einem kleinen Ort in der Nähe von Itzehoe - er hatte seinem Bruder für die Revision eine neue Anwältin zur Seite gestellt: Die Hamburger Juristin Sabine Denecke hatte nach der Verurteilung von Rainer M. das Mandat übernommen. Im Verfahren vor dem Landgericht Itzehoe war noch der Elmshorner Rechtsanwalt Christoph Heer für die Verteidigung zuständig. Er hatte erreicht, dass der Mordvorwurf fallen gelassen und lediglich eine Verurteilung wegen Totschlags erfolgte. Damit fiel die Strafe deutlich milder aus.

Die Revisionsbegründung hatte dann die erfahrene Strafverteidigerin Astrid Denecke erstellt. Sie wollte sich am Montag nicht zur Verwerfung der Revision äußern.

Bruder Hans M. dagegen spricht - und zeigt sich tief enttäuscht. Er klagt darüber, dass der Bundesgerichtshof "nicht einmal auf die Begründung der Revision eingegangen ist". Die obersten Richter hätten lediglich mit einem einzigen Satz - nämlich dass die Revision unbegründet ist - die Aktendeckel geschlossen.

"Was uns am meisten zu schaffen macht, ist die Tatsache, dass der wahre Täter noch frei herumläuft", sagt Hans M. traurig. Er hat seinem Bruder die schlechte Nachricht noch nicht überbracht. "Ich sehe ihn erst Ende der Woche." Der 63-Jährige hat sich bereits während des Verfahrens intensiv in die Ermittlungsakten eingearbeitet - und ist von einer Sache fest überzeugt: "Die Beweise, dass es auch ein anderer Täter gewesen sein kann, sind alle vorhanden. Das Gericht hat aber nur die Sachen betrachtet, die meinen Bruder belasten. Alles, was ihn entlastet, wurde ausgeblendet."

Für ein Wiederaufnahmeverfahren braucht es neue Beweise - und Geld

Was Hans M. jetzt noch bleibt, ist die Hoffnung auf ein Wiederaufnahmeverfahren. Um dies zu erreichen, müssten zum einen jedoch neue, entlastende Beweise gefunden werden. Zum anderen würde eine solche Initiative Geld kosten. Geld, dass Hans M. nicht aufbringen kann. "Die Revision hat bereits sehr viel Geld verschlungen." Nach ihrem Scheitern muss der 63-Jährige nicht nur die Kosten der Rechtsanwältin, sondern auch die Gerichts- und Verfahrenkosten übernehmen. "In Deutschland Recht zu bekommen, ist eine Frage des Geldes", sagt Hans M. Sein Bruder Rainer feiert am Donnerstag Geburtstag - hinter Gittern.