Die Stadt Schenefeld weist Grundstückseigentümer auf die Reinigungspflicht für öffentliche Straßen, Wege und Plätze hin.

Schenefeld. Die Eigner sind in der Pflicht, die ihrem Grundstück vorgelagerten Gehwege, Rinnsteine, begehbaren Seitenstreifen und Radwege in regelmäßigen Abständen insbesondere von Sand, Laub und Wildkräutern zu befreien. Die Stadt Schenefeld hat erhebliche Reinigungsaufwendungen durch Sand, Laub und sonstige Verunreinigungen in der Kanalisation. Auch werden durch den nicht zulässigen Bewuchs der Rinnsteine und der Geh- und Radwege Reparaturarbeiten notwendig. Ein weiteres Problem ist, dass Hundehalter die Verunreinigungen ihrer Vierbeiner nicht wie vorgeschrieben beseitigen.