Die Kündigung des Rellinger Luftwaffen- und Airbuszulieferers Autoflug des IG Metallers Maik B. wegen der Heirat mit einer Chinesin ist nach Angaben von Uwe Zabel, dem Ersten Bevollmächtigten der IG Metall Unterelbe, rechtswidrig.

Rellingen. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein habe eine anderslautende Entscheidung des Arbeitgerichtes Elmshorn aufgehoben. "Ein Stück Gerechtigkeit und Genugtuung für unseren Kollegen", freute sich Zabel.

Es gelte, Diskriminierung und Rassismus in jeder Form entschieden abzulehnen. Autoflug täte besser daran, sich gemeinsam mit der IG Metall und den Betriebsräten sich an der bundesweiten Aktion "Respekt! Kein Platz für Rassismus" zu beteiligen, als sich auf solche "fadenscheinigen diskriminierenden Kündigungen von Beschäftigten einzulassen", so Zabel.

Zabel ist zufrieden mit dem von Rechtsanwalt Klaus Bertelsmann, Hamburg, im Rahmen des IG Metall-Rechtsschutzes erzielten prinzipiellen Erfolges. Dennoch: Maik B. werde trotz des Sieges vor dem Landesarbeitgericht nicht wieder bei Autoflug anfangen. Das Vertrauensverhältnis sei zerrüttet, auf Antrag des Klägers habe das Landesarbeitsgericht eine hohe Abfindung gegen Autoflug fest. Zabel bewertet diesen Ausgang des Prozesses "als ein Stück Gerechtigkeit".