Keine Gnade für Omar E.: Vier Jahre und neun Monate Haft für den Messerstecher von Barmstedt

Barmstedt/Elmshorn. Drei Tage lang hat das Landgericht Itzehoe neu verhandelt. Am Ende stand ein geringer "Strafrabatt" für Omar E. Der 21 Jahre alte Angeklagte, der im Juni 2008 vor dem Spanischen Zentrum in Barmstedt fünf Personen zum Teil lebensgefährlich verletzte, muss dafür vier Jahre und neun Monate in Haft. In erster Instanz hatte eine andere Kammer des Landgerichts den Elmshorner Ende November 2009 zu fünf Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt.

Gegen diesen Richterspruch hatten die Verteidiger von Omar E., die eine deutlich geringere Strafe für angemessen hielten, Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof ließ diese teilweise zu. Der Schuldspruch wegen zweifachen versuchten Totschlags und dreifacher gefährlicher Körperverletzung erlangte Rechtskraft. Die Höhe der Strafe jedoch mussten die Itzehoer Richter auf Anordnung des Bundesgerichtshofes noch einmal neu festlegen, weil strittig war, ob der Elmshorner zum Tatzeitpunkt vermindert schuldfähig war.

Im Revisionsprozess ließ sich Omar E., im Gegensatz zum ersten Verfahren, auch zur Tat an sich ein. Er gab an, in einer Notwehrsituation gehandelt zu haben, als er zum Messer griff.

Zwölfmal stach der Angeklagte zu, achtmal davon von hinten. Die Opfer Julian T. (vier Stiche, davon zwei in die Brust) und sein Bruder Marcel (drei Stiche, zwei in den Rücken) schwebten in Lebensgefahr, sie konnten knapp gerettet werden. Weitere drei Personen aus der Gruppe der Opfer wurden schwer verletzt.

Zur Tatzeit war Omar E. stark angetrunken, zudem hatte er Cannabis konsumiert. Mehrere Zeugen aus seiner Gruppe sowie der Angeklagte selbst sagten zum Grad seiner Trunkenheit aus. Zudem lag dem Gericht ein neues Sachverständigengutachten vor, dass eine verminderte Schuldfähigkeit aufgrund des starken Alkohol- und Drogenkonsums nicht ausschloss. So sei seine Einsichts- und Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt gewesen.

Dem schloss sich die Kammer an. Doch obwohl sie im Gegensatz zur ersten Instanz eine verminderte Schuldfähigkeit annahm, fiel das Urteil kaum milder aus. Verteidiger Christoph Heer will daher einen dritten Prozess erzwingen. "Ich bin der Meinung, dass der Abschlag deutlich stärker hätte ausfallen müssen." Er kündigte an, erneut Revision einlegen zu wollen.

Omar E. bleibt derweil hinter Gitter. Das Gericht hielt den Haftbefehl gegen ihn aufrecht. Der 21-Jährige hatte nach seiner Verhaftung zunächst eine 16monatige Altstrafe wegen Raub, Nötigung, Körperverletzung und räuberische Erpressung abgesessen. Zum Zeitpunkt der Messerstecherei am 22. Juni 2008 befand sich Omar E. auf der Flucht der Polizei, weil er zum Strafantritt in der Haftanstalt nicht antrat.

Der Elmshorner blickt auf ein verpfuschtes Leben zurück. Er hat die Paul-Dohrmann-Förderschule in Elmshorn nach der siebten Klasse verlassen. Der Versuch, später seinen Hauptschulabschluss nachzumachen, scheiterte. Laut einem Sachverständigen, der im ersten Verfahren aussagte, verfügt Omar E. über einen derart niedrigen Intelligenzquotienten, der an Schwachsinn grenzt.