Dem 43-Jährigen wird Körperverletzung im Amt vorgeworfen

Elmshorn. Am Montag muss sich ein 43-jähriger Polizeibeamter vor dem Amtsgericht Elmshorn verantworten - und zwar als Angeklagter. Dem Mann wird Körperverletzung im Amt zur Last gelegt. Die Vorwürfe, die gegen den Polizisten erhoben werden, wiegen schwer: Er soll während eines Einsatzes ausgerastet sein und einen renitenten Mann grundlos mit Pfefferspray attackiert haben.

Laut Anklageschrift suchte der Ordnungshüter am Abend des 25. September vorigen Jahres gemeinsam mit einem Kollegen die Wohnung des späteren Opfers in einem Mehrfamilienhaus in Uetersen auf. Zuvor hatten sich Nachbarn über die laute Musik beschwert, die aus der Wohnung des Mannes schallte. Einer ersten Aufforderung der Beamten, doch bitte die Musik leiser zu stellen, kam der Uetersener zunächst auch nach.

Erst drehte der Mann die Musik leiser, dann machte er die Anlage wieder laut

Doch kaum hatten die Polizisten die Wohnungstür hinter sich geschlossen, soll das spätere Opfer die Anlage wieder auf volle Lautstärke aufgedreht haben. Daraufhin kamen die Polizisten, die noch im Flur standen und den erneuten Regelverstoß nicht überhören konnten, zurück. Der Angeklagte soll dem Geschädigten angedroht haben, ihn wegen Ruhestörung in Gewahrsam zu nehmen und aufgefordert haben, dafür seine Sachen zu packen. Der Mann blieb jedoch auf dem Sofa sitzen und lehnte auch die nächste Aufforderung mit den Worten, "erst einmal eine rauchen zu wollen", rigoros ab. Daraufhin drohte der 43-Jährige laut Anklageschrift mit einer gewaltsamen Festnahme - und das spätere Opfer soll erwidert haben: "Das könnt ihr ja mal versuchen!"

Das soll dann der Moment gewesen sein, in dem der Polizist ohne Vorwarnung zum Pfefferspray griff und dem Opfer eine Ladung ins Gesicht verpasste. Laut Anklageschrift erlitt der Uetersener durch das Reizgas erhebliche Schmerzen in den Augen. Er konnte diese fast eine Stunde lang nicht mehr öffnen.

Dem Polizisten drohen drei Monate bis fünf Jahre Haft

Die Staatsanwaltschaft sieht in dem Vorfall den Straftatbestand der Körperverletzung im Amt erfüllt. Der Gesetzgeber sieht im Falle eines Schuldspruchs einen Strafrahmen zwischen drei Monaten und fünf Jahren Haft vor. Sollte das Gericht auf einen minderschweren Fall erkennen, wäre auch eine Geldstrafe denkbar.

Das hängt jedoch auch davon ab, ob der Angeklagte ein unbeschriebenes Blatt ist oder ob es zuvor weitere Vorfälle gegeben hat, die vor Gericht endeten. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht werden außer dem Angeklagten zwei Zeugen gehört - das Opfer und der zweite Polizeibeamte.