Das Bundesfinanzministerium hat am Mittwoch auf Intervention des CDU-Bundestagsabgeordneten Ole Schröder die Anweisung des Hauptzollamts Itzehoe vom 12. April zurückgenommen, nach der vom Helgoländer Flugplatz aus nach Schließung des dortigen Amtsplatzes nur Zollflugplätze wie etwa Hamburg oder Bremen hätten angeflogen werden dürfen. Der Flugverkehr zu den kleineren Flughäfen in Büsum, Heist oder Cuxhaven wäre damit gefährdet gewesen. Bis Ende Mai soll nun untersucht werden, warum das Hauptzollamt Itzehoe ohne vorherige Absprache mit dem Ministerium den Amtsplatz auf dem Inselflughafen schließen wollte. Die Anweisung hätte zur Folge gehabt, dass für andere Landplätze als die genannten Zollflugplätze Einzelbefreiungen hätten beantragt werden müssen. Die Fluglinien müssten für solche Befreiungen ihre Flugpläne langfristig vorher einreichen und eine Gebühr für die Ausnahmegenehmigung entrichten.