Was hilft den Bürgern mehr: Maximalforderungen zu stellen, die scheitern könnten?

Oder von vornherein eine Kompromisslösung vorschlagen, bei der sich aber viele Betroffene über den Tisch gezogen fühlen könnten? Genau über die Frage, welcher Weg der richtige ist, ist nun in Quickborn ein Streit zwischen der Politik und einer Bürgerinitiative gegen den Ausbau der Hochspannungsleitungen entbrannt. Die Initiative "Quickborn gegen Riesenmasten" fordert Erdverkabelung. Die CDU glaubt nicht daran, dass sich dies im Interesse der Bürger durchsetzen ließe und setzt lieber auf eine Technologie, die weniger elektromagnetische Strahlung verspricht.

Wer in Quickborn und anderswo im Kreis direkt neben der Hochspannungsleitung lebt, will sich nicht noch mehr gesundheitsgefährdender Strahlung aussetzen. Darum ist die Forderung nach Erdkabeln verständlich. Aber die Gesetzeslage sieht nun einmal so aus, dass Erdkabel nur in Ausnahmefällen zugelassen sind. Der Betreiber ist also nicht dazu verpflichtet und wird kaum von sich aus diese teurere Variante wählen. Hinzu kommt der öffentliche Druck der Anti-Atomstrom-Bewegung, die einen zügigen Netzausbau verlangt, damit der steigende Anteil an Windstrom von der Nordseeküste in den Süden gelangen kann und nicht verpufft.

Also bleibt den Betroffenen nur, die neuen Hochspannungsmasten weiter weg von den Häusern zu bauen oder strahlungsärmere Masten zu verwenden. Insofern ist die CDU-Initiative die Erfolg versprechendere. Klagen können die Bürger immer noch. Aber das wird ihnen angesichts der Rechtslage nichts nützen.