Staatsanwalt stellt Verfahren gegen Johannes Kruszynski wegen Untreue ein und fordert eine fünfstellige Summe

Kaltenkirchen. Zweieinhalb Jahre hat das Landeskriminalamt (LKA) gegen den Ex-Chef der AKN, Johannes Kruszynski, ermittelt. Jetzt liegt ein Beschluss der Staatsanwaltschaft Kiel vor, der den 65-Jährigen gleichermaßen freuen und schmerzen dürfte.

Die gute Nachricht für Kruszynski: Die Anklagebehörde habe das Verfahren wegen des Verdachts der Untreue eingestellt, sagte Oberstaatsanwältin Birgit Heß. Die schlechte Nachricht: Die Einstellung erfolgte mit der Auflage, einen fünfstelligen Betrag an die Staatskasse zu zahlen. Nach Informationen unserer Zeitung soll es sich um eine Summe in Höhe von 25 000 Euro handeln.

Kruszynski soll sich nach langwierigen Gesprächen mit seinem Anwalt und der Staatsanwaltschaft bereit erklärt haben, dieses Verfahren zu akzeptieren. Auch das zuständige Gericht hat zugestimmt.

Die Einstellung gegen Auflage ersparen ihm und der Justiz ein kompliziertes und teures Gerichtsverfahren. Kruszynski muss zwar zahlen, ohne dass ein Urteil gesprochen wurde, gilt aber nicht als vorbestraft.

Mit diesem Beschluss enden die umfangreichen Ermittlungen der Korruptionsspezialisten des Landeskriminalamtes, die seit November 2008 geprüft hatten, ob der ehemalige Allein-Vorstand des Kaltenkirchener Eisenbahnunternehmens in die eigene Tasche gewirtschaftet hatte.

Gegen Kruszynski lagen eine anonyme Anzeige und ein anonymes Schreiben eines AKN-Mitarbeiters vor. Gegen Kruszynski wurden damals drei Vorwürfe erhoben: Angeblich hatte der Allein-Vorstand die Firmenkreditkarte für private Ausgaben und Reisen genutzt und aufwendige Feiern in Nobellokalen aus AKN-Mitteln finanziert. Außerdem soll er zur Hälfte des tatsächlichen Werts Firmenwagen (Mercedes E-Klasse) von der AKN übernommen haben. Der AKN-Mitarbeiter schrieb, Kruszynski habe die AKN als Selbstbedienungsladen betrachtet.

Als sich die Vorwürfe im März 2009 verdichteten, hatte der AKN-Aufsichtsrat Krusznyski "mit sofortiger Wirkung" gefeuert. Sein Büro durfte er nur noch einmal betreten, um persönliche Dinge abzuholen.

Mitarbeiter der Geschäftsführung wachten darüber, dass er keine Firmenunterlagen fortschaffte. Polizei und Staatsanwaltschaft durchsuchten im AKN-Zentrum in Kaltenkirchen Büros und stellten Akten und elektronische Datenträger sicher. Kruszynski hatte die Vorwürfe stets zurück gewiesen. "Das ist alles total falsch", ließ er damals über seinen Anwalt Trutz Graf Kerssenbrock ausrichten. Er habe die AKN freiwillig verlassen, behauptete in einem Interview der just Geschasste, der sich gern als "Mehdorn von Kaltenkirchen" sah.

Nach dem Rauswurf zog sich Kruszynski aus der Öffentlichkeit zurück. Der Eisenbahnmanager, der oft und gern in den Medien präsent war, wurde nur noch als Gast bei Fachverbänden gesehen. Die Ermittlungen hatten ihn nicht nur den Job gekostet, sondern auch seinen Ruf ruiniert. "Bei der AKN hatte er komplett die Bodenhaftung verloren", sagte damals ein ehemaliger Kollege über den Ex-Vorstand.

Dass die Ermittlungen nicht mit einem Urteil endeten, dürfte Kruszynski davor bewahren, disziplinarrechtlich mit gravierenden Folgen für seine Pension belangt zu werden. Bevor er zur AKN wechselte, hatte Kruszynski als Beamter und Abteilungspräsident bei der Deutschen Bahn gearbeitet und sich damit Ansprüche für die Altersvorsorge gesichert.

Sein Beamtenstatus ruhte während seiner Tätigkeit bei der AKN, war aber nicht beendet. Üblicherweise orientieren sich Disziplinarkammern bei ihren Sanktionen - zum Beispiel Verlust von Pensionsansprüchen oder Entlassung aus dem Staatsdienst - an den Urteilen der Justiz.

"Kruszynski hätte auf einem Prozess bestehen können", heißt es aus Justizkreisen. Doch davor schreckte er offenbar zurück. Juristisch ausgestanden ist der Fall des Eisenbahners jedoch noch lange nicht. Kruszynski und die AKN liegen weiterhin im Clinch, die Anwälte beider Seiten beschäftigen sich mit zwei Verfahren. Im ersten gehe es um Schadenersatzansprüche des Eisenbahnunternehmens gegen den 65-Jährigen, teilte die AKN mit.

Außerdem ist vor Gericht ein arbeitsrechtliches Verfahren anhängig. Kruszynski wehrt sich gegen den Rauswurf aus dem Unternehmen, den der Aufsichtsrat in geheimer Sitzung beschlossen hatte.

Diesem Gremium gehören neben Arbeitnehmervertretern und Landrätin Jutta Hartwieg Spitzenbeamte der Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein an, denen das Unternehmen zu gleichen Teilen gehört.