Die Anlieger der Paintball-Halle in Uetersen müssen den Betrieb dieser Trendsportart in ihrer Nachbarschaft vorerst weiter ertragen.

Uetersen/Schleswig. Das Verwaltungsgericht Schleswig lehnte den Antrag des Anwohners Henning von Werder ab, per einstweiliger Anordnung die Halle sofort zu schließen. Die Kammer habe im Eilverfahren entschieden, dass der nach draußen dringende Lärm, den die Nachbarn als "Kriegsgeschrei" empfinden, zu dulden ist. "Das Gericht hat festgestellt, dass die Nachbarn nicht unzumutbar beeinträchtigt werden", sagte Verwaltungsgerichtssprecher Klaus-Martin Meyer. Das Gericht habe nach Aktenlage entschieden. So liege ein entsprechendes Lärmgutachten vor, das besagt, dass die zulässigen Grenzwerte eingehalten werden. Eine Vorentscheidung für das Hauptsacheverfahren sei dies aber nicht, erläutert Meyer. Eigentümer Ralf Kolpak hat vor dem Verwaltungsgericht geklagt, da die Bauaufsichtsbehörde des Kreises ihm den Weiterbetrieb untersagte, nachdem die Stadt Uetersen ihr gemeindliches Einvernehmen nach einem Jahr Betrieb zurückgezogen hatte. Bis darüber entschieden werde, könne es aber noch dauern, bat Meyer um Verständnis.

Von Werder will sich jetzt mit seinem Rechtsanwalt beraten, bevor er entscheidet, ob er Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Schleswig gegen diesen Beschluss einlegt. Die Frist dafür beträgt zwei Wochen.