Falsche Info für den Profit

"Nur eine heile Frontscheibe bietet Schutz"

Das unmittelbare Sichtfeld des Fahrers ist eine etwa 40 x 40 Zentimeter große Fläche große Fläche oberhalb des Lenkrades. Sollten die genannten Bereiche betroffen sein, hilft nur noch Ersatz durch eine neue Scheibe.

Hamburger Abendblatt 25. Februar

Bedauerlicherweise findet sich in dem ansonsten sehr informativ gehaltenen Artikel eine eklatante Falsch-Information, die so substanziell ist, dass sie nicht unwidersprochen bleiben darf!

Der Autofahrer wird mittels einer Marketing-Aussage dazu verleitet, völlig unnötig eine neue Windschutzscheibe einsetzen zu lassen - anstatt diese kostengünstig reparieren zu lassen. Der kaufmännische Gewinn des ausführenden Unternehmens ist so um ein Mehrfaches höher. Statt eines Umsatz-Erlöses von etwa 100 Euro wird dann ja ein Umsatz von 500, 800 oder gar über 1000 Euro erzielt. Dieses erklärt wohl die ungezügelte Begehrlichkeit von vielen Unternehmen aus dem Kfz-Bereich, den Kunden auf den teuren, sehr einträglichen Scheiben-Austausch umzudrehen.

Die im Artikel publizierte Falsch-Information besteht darin, dass

1. ein umlaufender Streifen von zehn Zentimeter Breite um den Scheibenrand als nicht zulässig für Reparaturen erklärt wird. Das ist eine Falsch-Aussage! Richtig dagegen ist, dass der Gesetzgeber diese Einschränkung der Reparaturfläche überhaupt nicht kennt!

2. ein sogenanntes Fahrersichtfeld in der Größe von etwa 40 mal 40 Zentimeter in Augenhöhe des Fahrers ebenfalls eine Falsch-Aussage ist! Richtig ist, dass es nur ein senkrechter, 29 Zentimeter breiter, durch den Lenkradmittelpunkt ausgerichteter Streifen ist. Wobei sogar nur der Teil dieser Fläche zum Sichtfeld zählt, welcher vom Fahrer-Scheibenwischer bestrichen wird!

Die korrekten Angaben finden sich im Verkehrsblatt Nr. A-3640 - Vers. 10/97 - vom Bundesministerium für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland - Stand Februar 1986, welches bis zum heutigen Tage unverändert gültig geblieben ist. Die Größenordnung der Falsch-Aussage hört sich unbedeutend an, ist es aber nicht: Die benannten Flächen betragen bei einer Durchschnitts-Frontscheibe von etwa 140 mal 70 Zentimeter Größe (Fläche: 9800 Quadratzentimeter) eine angeblich nicht zu reparierende Fläche von insgesamt 5400 Quadratzentimeter. Das sind immerhin etwa 55 Prozent der gesamten Scheiben-Oberfläche. Je kleiner die Frontscheibe ist, umso winziger wird der Anteil der Scheibe, der angeblich überhaupt noch repariert werden darf!

Das wirkliche Fernsichtfeld - also der tatsächlich nicht zu reparierende Teil der Scheibe - beträgt dagegen lediglich etwa 1740 Quadratzentimeter - was ja nur etwa 18 Prozent der Gesamtfläche sind!

Da wird zum Nachteil des Kunden der nicht zu reparierende Teil der Frontscheibe mal eben schnell verdreifacht! Das liegt doch bedenklich nahe an einem Tatbestand, der nach Strafgesetzbuch Paragraf 263 mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft wird.

Wo bleiben da die ehrliche Kunden-Information und das saubere Geschäft? Sie bleiben zugunsten eines schnellen Profits auf der Strecke!

Wolfgang Richter, Uetersen

Im Auto gut aufgehoben

"Arbeitskampf auf dem Rücken der Fahrgäste"

Von dem Warnstreik der Lokführer, zu dem die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GdL) aufgerufen hatte, war auch die Altona-Kaltenkirchen-Neumünster (AKN) Eisenbahn AG betroffen.

Hamburger Abendblatt 23. Februar

Ja, die geliebte AKN. Veraltete Triebwagen, schlechter Service, Verspätungen und ab und zu mal ein Streik. Wenn ich dann und wann mal wieder darüber lese, fühle ich mich erneut darin bestätigt, dass ich bereits vor langer Zeit das Abonnement bei der AKN nach 26 Jahren gekündigt habe und auf das Auto umgestiegen bin.

Personal und Arbeitgeber wirken prima zusammen, um die Fahrgastzahlen nicht womöglich zu steigern.

Bernd Weiher, per E-Mail

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