Die Pinneberger Stadtverwaltung weist die Bürger auf ihre Räum- und Streupflichten hin.

Pinneberg. Wie in fast allen Kommunen des Kreisgebietes müssen die Grundstückseigentümer besonders in den Wohnstraßen in der Regel nicht nur den Gehweg, sondern auch die Fahrbahn bis zur Hälfte räumen. Darauf weist die Stadt in einem bunten Flyer hin.

In der Stadt Pinneberg gelten folgende Zeiten: Bei Schnee und Glätte sind Geh- und Radwege sowie Fahrbahnen werktags in der Zeit von 7 bis 20 Uhr sowie sonn- und feiertags ab 9 Uhr "unverzüglich nach beendetem Schneefall bzw. nach Entstehen der Glätte so oft wie erforderlich zu entfernen". Die Geh- und Radwege sind in einer Breite von mindestens einem Meter von Schnee freizuhalten und bei Glätte zu streuen. Schnee und Eis sind grundsätzlich auf dem Bürgersteig am Fahrbahnrand oder einem Seitenstreifen zu lagern, nur wenn dies nicht möglich ist, auch auf dem Fahrbahnrand. Der Fahr- und Fußgängerverkehr darf hierdurch nicht gefährdet und behindert werden. Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die Hydranten sind von Schnee und Eis freizuhalten. Salz ist in der Kreisstadt nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel nach Eisregen, erlaubt. Es ist bei Glätte grundsätzlich mit abstumpfenden Stoffen zu streuen wie Granulat, Sand, Streukiesel.

Bei Fragen wenden sich die Bürger an ihre Verwaltung unter Telefon 04101/211-466 und -334.