In Europa gilt der Zivildienst als die häufigste Form des Wehrersatzdienstes. Als erstes Land hat Dänemark im Jahr 1917 einen Wehrersatzdienst eingeführt, der ermöglicht, die jungen Männer für soziale Aufgaben heranzuziehen.

Schweden und Niederlande 1920, Norwegen 1921 und Finnland 1931 folgten.

In Deutschland wurde im Grundgesetz 1949 in Artikel vier bestimmt: "Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden."

Die Zivildienstleistenden sind überwiegend in Kliniken, Jugendhäusern, Altenheimen, im Rettungsdienst und Krankentransport und in der Behindertenbetreuung eingesetzt. Der Zivildienst dauert zurzeit ebenso wie der Grundwehrdienst sechs Monate. Zivildienstleistende werden in der Regel für Tätigkeiten im sozialen Bereich eingesetzt, wie etwa in Krankenhäusern, Jugendhäusern, Altenheimen, im Rettungsdienst und Krankentransport sowie in der Behindertenbetreuung. Sie leisten Pflege- und Fahrdienste sowie Betreuung.

Am 10. April 1961 traten die ersten 340 anerkannten Kriegsdienstverweigerer ihren Dienst an. Damals dauerte er ein Jahr. Heute, kurz vor dem Auslaufen der allgemeinen Wehrpflicht und damit auch des Zivildienstes dauert er nur noch ein halbes Jahr.