Die Stadt Quickborn weist darauf hin, dass die Förderung von Schallschutzfenstern im Rahmen des 8. Freiwilligen Lärmschutzprogramm, das gemeinsam von der Flughafen GmbH, den Kommunen Quickborn, Norderstedt, Hasloh und dem Land Schleswig-Holstein getragen wird, dieses Jahr ausläuft und nicht verlängert wird. Anträge auf Förderung von Schallschutzfenstern und auf den kostenlosen Einbau von Schalldämmlüftern in Wohnhäusern innerhalb des Fördergebietes werden somit nur noch bis zum 31. Dezember von der Stabsstelle Umweltschutz des Flughafens entgegengenommen. Die erforderlichen Antragsunterlagen gibt es am Empfang des Rathauses Quickborn. Kontakt: 04106/61 12 60.