Der 35 Jahre alte Elmshorner hatte einen Mann mit einer Schranktür attackiert

Elmshorn/Itzehoe. Stefan M. hat sein Leben wieder im Griff. Doch den neuen Job, den der Elmshorner erst am Montag angetreten hat, dürfte er schnell wieder verlieren: Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Itzehoe verurteilte den 35-Jährigen gestern wegen vorsätzlicher sowie gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis. Der Appell von Verteidiger Christoph Heer, seinem Mandanten noch eine Bewährungsstrafe zuzugestehen, verhallte ungehört.

Stefan M. war die Nacht zum 10. August vorigen Jahres zum Verhängnis geworden, als er mit seinem Fahrrad vor dem Döner-Imbiss am Elmshorner Bauerweg vorbeifuhr. Dort traf der Angeklagte auf fünf Personen, darunter Birgit I. und ihre Tochter Anna. Beide stritten heftig miteinander - und Stefan M. griff ein. Als er Birgit I. verbal anging, trat wiederum das spätere Opfer Wolfgang P., 45, dazwischen und forderte den Angeklagten mit harschen Worten auf, doch zu verschwinden. Daraufhin verpasste der Angeklagte dem Kontrahenten einen derart heftigen Faustschlag, dass er bewusstlos zu Boden stürzte. Und gerade, als Wolfgang P. wieder zu Besinnung kam, tauchte Stefan M. mit einer auf einem Sperrmüllhaufen gefundenen Schranktür auf und schlug sie dem Mann mit voller Wucht über den Kopf.

Die monatelange Erkrankung einer Zeugin verzögerte das Verfahren

"Es hat geknallt, er ist gleich umgekippt und war wieder bewusstlos", erinnerte sich Birgit I., die gestern als letzte Tatzeugin aussagte. Sie war monatelang erkrankt, so dass sich der Mitte August eröffnete Prozess stark verzögerte. Die Vernehmung von Birgit I. brachte der Kammer jedoch kaum neue Erkenntnisse. Sie war, genauso wie fast alle Beteiligten, stark angetrunken.

Daher konnte der medizinische Sachverständige Klaus Behrendt für den Angeklagten, der auf knapp zwei Promille Alkohol im Blut kam, "eine verminderte Steuerungsfähigkeit nicht ausschließen". Aufgehoben gewesen sei sie jedoch nicht, so Behrendt. Er bezeichnete den Angeklagten als "emotional labil und äußerst impulsiv". Stefan M. habe helfen wollen, die Zurückweisung nicht ertragen und aus verletztem Ehrgefühl gehandelt. "Was hier passiert ist, passt zu seiner Persönlichkeit."

Für Staatsanwältin Sarah Führer hat der Angeklagte, was den Angriff mit der Schranktür angeht, mit Tötungsvorsatz gehandelt. Sie hatte dieses Delikt bereits als versuchten Totschlag angeklagt - in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung (für den Faustschlag). Die Anklagevertreterin forderte vier Jahre Haft. Verteidiger Heer wies einen Tötungsvorsatz zurück, bewertete diesen Fall lediglich als gefährliche Körperverletzung.

Dem folgte auch die Kammer. "Über eine Bewährung haben wir allerdings gar nicht nachgedacht", sagte der Vorsitzende Richter Eberhard Hülsing. Einerseits seien die Verletzungen des Opfers - Wolfgang P. erlitt eine Gehirnerschütterung sowie eine lebensbedrohliche Gehirnblutung - zu schwerwiegend. Andererseits sei Stefan M. einschlägig wegen gefährlicher Körperverletzung vorbestraft und habe zum Tatzeitpunkt unter einer Bewährung gestanden. Hülsing: "Das war kein einmaliger Ausrutscher!"

Der Angeklagte geht nicht in Revision, dafür demnächst ins Gefängnis

Stefan M. zeigte sich nach der Urteilsverkündung gefasst. Er entschloss sich nach Rücksprache mit seinem Anwalt Heer, auf eine Revision zu verzichten. Er wird demnächst zum Strafantritt geladen - und zusätzlich die sieben Monate aus der früheren Verurteilung absitzen müssen. Außerdem muss der 35-Jährige ein Schmerzensgeld in Höhe von 2500 Euro an Opfer Wolfgang P. zahlen, der sich als Nebenkläger von Anwalt Michael Detjens vertreten ließ. "Mein Mandant ist froh, dass er noch am Leben ist", so der Opferanwalt. Zur Urteilsverkündung war das Opfer nicht mehr erschienen.