Fördertopf für öffentlichen Nahverkehr darf für Helgoland angezapft werden

Helgoland. Nach dem wissenschaftlichen Dienst des Bundestages, der von der Grünen-Bundestagsabgeordneten Valerie Wilms um Stellungnahme gebeten worden ist, hat jetzt auch die Bundesregierung auf eine Anfrage des SPD-Abgeordneten Ernst Dieter Rossmann bestätigt, dass das Land Schleswig-Holstein aus den Regionalisierungsmitteln des Bundes für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auch regelmäßige Fährverbindungen zur Insel Helgoland fördern kann. "Dazu bedarf es auch keiner weiteren Änderung des Regionalisierungsgesetzes", entnimmt der Abgeordnete der Antwort der Bundesregierung auf seine Fragen.

Die Länder erhalten laut Rossmann vielmehr die Mittel für die Finanzierung des ÖPNV, die sie dann eigenverantwortlich verwenden. Dabei liege es in der Verantwortung der Länder zu entscheiden, ob es sich bei dem angesprochenen Verkehr um ÖPNV gemäß Artikel 106 Grundgesetz handele. Der Abgeordnete erneuert damit seine Forderung, dass jetzt im Interesse einer nachhaltigen Lösung für die regelmäßige Anbindung der Insel auch im Winterverkehr die Initiative vom Land Schleswig-Holstein ergriffen werden sollte, um dann in Partnerschaft mit Helgoland eine tragfähige Lösung für die Zukunft zu finden.

Dass diese rechtzeitig vorbereitet werden müsse, habe kürzlich auch Helgolands Bürgermeister Frank Botter beim jüngsten Inselbesuch des Abgeordneten herausgehoben, indem er auf das hohe Alter der jetzt im Inselverkehr eingesetzten Schiffe hingewiesen habe. Rossmann: "Bei durchschnittlich 40 Jahre alten Schiffen muss beizeiten daran gedacht werden, wie mit jüngerem Material die Inselverbindung gesichert werden kann. Immerhin ist das jüngste Schiff, die Lady von Büsum, auch schon Jahrgang 1979."