Ein 23 Jahre alter Mann aus Westerhorn ist gestern vom Jugendschöffengericht Elmshorn zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt worden.

Elmshorn. Er war angeklagt, mit einem 13 Jahre alten Mädchen Geschlechtsverkehr gehabt zu haben, was wegen seines Alters strafbar ist und als sexueller Missbrauch von Kindern gilt. Der Verurteilte nahm die Strafe sofort an. Die Hauptzeugin war vor Gericht nicht erschienen, obwohl sie geladen war.

Aber auch so konnte das Gericht den Fall aufklären, der sich in jener Nacht auf den 23. November vorigen Jahres in der Dauenhofer Wohnung des Angeklagten abgespielt hat. Der Mann und das zehn Jahre jüngere Mädchen, das auch aus Westerhorn kommt, hatten sich mit weiteren Mitgliedern eines Fanklubs das Fußballspiel Hamburger SV gegen VfL Bochum angesehen, das der HSV 0:1 verlor. Anschließend waren sie noch zusammen auf dem Hamburger Dom. Beide hätten Alkohol konsumiert und geknutscht, sagte der Angeklagte vor Gericht aus.

So landeten sie schließlich in seiner Wohnung, wo es zu dem einvernehmlichen Geschlechtsverkehr kam. Auch eine Freundin des Mädchens übernachtete in der Wohnung. Wäre das Mädchen damals schon 14 Jahre alt gewesen, wäre der angetrunkene Fußballfan ohne Strafe geblieben.