Der Kreis untersucht die Mieten, um einen verbindlichen Maßstab für das Preisniveau zu bekommen

Kreis Pinneberg. Der Kreis Pinneberg ist gesetzlich verpflichtet, die Kosten der Unterkunft für die Bedarfsgemeinschaften nach dem Arbeitslosengeld II und im Rahmen der Sozialhilfe im angemessenen Umfang zu übernehmen. Diese angemessenen Wohnkosten orientieren sich dabei an dem spezifischen Mietenniveau in den unterschiedlichen Regionen des Kreises. Im Rahmen einer breit angelegten Erhebung werden daher Wohnungsmieten des gesamten Marktes durch eine schriftliche Vermieter- und Mieterbefragung erhoben. Für diese Datenerhebung bittet der Kreis die Vermieter und Verwalter sowie alle Mieter, die ausgewählt wurden, um ihre Unterstützung, so Pressesprecher Marc Trampe.

Ziel der Untersuchung sei es, eine aktuelle, rechtssichere Grundlage für die Berechnung der Unterkunftskosten gemäß der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes zu erhalten. Mit der Erhebung und Auswertung der Mietwerterhebung habe der Kreis das Forschungsinstitut "Analyse & Konzepte" beauftragt. Auf der Basis dieser Erhebung werden dann die zukünftig gültigen Richtwerte für den Kreis festgelegt. Die Erhebung bei ausgewählten Mietern hat Anfang September begonnen. Diese erhalten vom Kreis ein Schreiben mit den nötigen Informationen zur Erhebung. Trampe: "Selbstverständlich ist die Teilnahme an der Erhebung freiwillig." Die Erhebungsmethodik sei mit dem Datenschutzbeauftragten des Kreises abgestimmt.