Arbeitslose haben - im Gegensatz zu beschäftigten Arbeitnehmern - keinen Rechtsanspruch auf Urlaub.

Kreis Pinneberg. Wer ohne Genehmigung der Agentur für Arbeit in den Urlaub fährt, hat für diesen Zeitraum keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Agentur für Arbeit Elmshorn rät allen Arbeitslosen, einen geplanten Urlaub frühzeitig mit ihren Arbeitsvermittlern abzusprechen. Die Arbeitsvermittlung prüft, ob eine Vermittlung in Arbeit oder die Teilnahme an einer Maßnahme beeinträchtigt wird. Vielfach genügt ein Anruf unter der Servicenummer 01801/55 51 11.

Bei einer Abwesenheit bis zu drei Wochen werden die Geldleistungen weitergezahlt. Dauert der Urlaub über drei, aber nicht über sechs Wochen, wird ebenfalls für die ersten drei Wochen Geld gezahlt. Beabsichtigt der Arbeitslose länger als sechs Wochen zu verreisen, hat er für die gesamte Zeit keinen Anspruch auf Geldleistungen. Für Arbeitslose, die 58 Jahre alt sind, können längere Fristen gelten. Diese Regelungen gelten nicht für Arbeitslosengeld II-Bezieher, sie sollten bei Urlaubsplanungen unbedingt bei ihrer zuständigen Arbeitsgemeinschaft (Arge) vorsprechen.