Kommunalaufsicht klärt die Gegner des Straßenprojekts über die Rechtslage auf

Tornesch. Museumserweiterung statt K 22? Die Gegner des Ausbaus der Kreisstraße mitten durch Esingen ziehen derzeit alle Register, um das Millionen-Projekt zu verhindern. So bekam Bürgermeister Roland Krügel vor kurzem einen Brief von der Gemeinschaft zur Erhaltung von Kulturgut in Tornesch. Darin macht ihm der Vorstand den Vorschlag, das heimatkundliche Museum auf dem Mölln-Hof im Bockhorn um eine 8000 Quadratmeter große Freifläche direkt neben dem Museum zu erweitern. Eigentümer Jürgen Mölln habe dazu bereits seine Zustimmung gegeben, und in Abstimmung mit ihm habe man bereits eine Projektplanungsgesellschaft aus Lübeck beauftragt, die Fläche zu überplanen. "Wir stellen uns eine Freifläche vor, auf der beispielsweise landwirtschaftliche Geräte und Maschinen ausgestellt sind", schreiben Harald Schulz, Jürgen Körner und Lothar Schneider, "und auf der Veranstaltungen durchgeführt werden können". Mölln würde die Fläche "völlig uneigennützig" und damit ja auch der Stadt Tornesch zur Verfügung stellen. Allerdings sei die Erweiterung des Museums nur möglich, wenn die K 22, deren Trasse genau über dieses Grundstück führen solle, nicht gebaut werde. Eigentümer Mölln knüpfe seine Bereitschaft daher an die Erwartung, dass die Tornescher Politik und die Stadt "auf Grundlage aktueller K-22-Beschlüsse fristgerecht Widerspruch gehen das laufende K-22-Planfeststellungsverfahren einlegen werden".

Die Interessengemeinschaft Südtangente ist derweil nach eigenen Angaben mit einer Beschwerde über Bürgermeister Roland Krügel bei der Kommunalaufsicht des Kreises wegen Nichteinhaltung von Beschlüssen des Tornescher Bauausschusses gegen den K-22-Bau nicht weitergekommen. Der Kreis sei für mögliche Pflichtverletzungen des Bürgermeisters nicht zuständig. Dienstvorgesetzter sei der Tornescher Hauptausschuss, heißt es in einem Schreiben der Kommunalaufsicht. Zum anderen halte sich Krügel an den vor 31 Jahren abgeschlossenen Vertrag zwischen Uetersen, Tornesch und dem Kreis, die K 22 zu bauen. Dieser Vertrag sei unkündbar und könne bei Bedarf höchstens juristisch neu bewertet werden, wobei auch die Folgen einer Missachtung festzustellen seien.