Sozialpädagogin versucht, Beteiligte von Straftaten an einen Tisch zu bringen

Elmshorn. Birgit Blaser bringt Täter und Opfer an einen Tisch. Die 46 Jahre alte Sozialpädagogin und Kriminologin ist seit 1995 für den Täter-Opfer-Ausgleich im Landgerichtsbezirk Itzehoe zuständig. Das Projekt unter der Regie der Arbeiterwohlfahrt (Awo) hat den Zweck, eine außergerichtliche Einigung zwischen den Beteiligten einer Straftat zu erzielen.

130 Fälle aus dem Landgerichtsbezirk (Pinneberg, Steinburg und Dithmarschen) hat die 46-Jährige im vorigen Jahr bearbeitet. In 73,1 Prozent der Fälle kannten sich Beschuldigte und Geschädigte zum Tatzeitpunkt. 48 Fälle kamen aus dem Kreis Pinneberg, der in der Regel zahlenmäßig an der Spitze der Kreise liegt. "Meine Ziele sind, die Konflikte friedlich beizulegen, ein aufwendiges Gerichtsverfahren zu vermeiden und den Geschädigten Gerechtigkeit zu verschaffen", sagt Blaser. Die Staatsanwaltschaft weist ihr die Fälle zu. Alles sind anklagefähige Delikte aus dem Erwachsenenbereich, meist der leichten und mittleren Kriminalität.

"45,8 Prozent meiner Fälle im Vorjahr beschäftigten sich mit Körperverletzungen", so Blaser. Es folgen Bedrohung/Nötigung (15 Prozent), Beleidigung (10,5 Prozent), Diebstahl/Einbruch (5,9 Prozent) sowie Sachbeschädigung (5,2 Prozent). "Körperverletzungsdelikte eignen sich am besten für eine Schlichtung. Wir haben hier einen klaren Streit zwischen zwei Personen und einen klar definierten Schaden", sagt Blaser. Die häusliche Gewalt sowie das Thema Stalking (Nachstellung) werden erst seit kurzem bearbeitet, gewinnen jedoch zunehmend an Bedeutung.

Wenn die Staatsanwaltschaft dem Täter-Opfer-Ausgleich einen Fall zuweist, schreibt Blaser beide Seiten an und lädt sie zunächst zu Einzelgesprächen ein. Lehnt nur eine Partei ab, ist die Schlichtung vorbei, dann kommt wieder die Staatsanwaltschaft ins Spiel.

Beim Täter-Opfer-Ausgleich geht es um eine direkte Konfrontation, die häufig auch für die Täter hilfreich ist. "Da erfahren sie hautnah, was sie angerichtet haben." Allerdings sind auch getrennte Verhandlungen über einen Ausgleich möglich. "Ich prüfe immer, welcher Weg der Beste ist." In einigen Fällen würden die Opfer vor einer direkten Konfrontation zurückschrecken, sie seien trotzdem jedoch an einem Ausgleich interessiert. Blaser: "Geld ist natürlich ein Thema." Eine Einigung wird in einer schriftlichen Erklärung festgehalten und von beiden Seiten unterzeichnet. Zur schnellen Entschädigung des Opfers kann ein Darlehen aus dem Opferfonds beantragt werden, das der Täter dann abzahlen muss.

Blasers Bilanz für 2011: In 89,4 Prozent der Fälle, in denen ein Schlichtungsversuch zustande kam, konnte eine einvernehmliche Lösung erzielt werden. In 5,9 Prozent der Fälle kam es zu einer teilweisen Übereinkunft. Nur in 4,7 Prozent der Fälle scheiterte die Schlichtung. Fast 70 Prozent der Verfahren wurden von der Staatsanwaltschaft eingestellt, nachdem der Täter-Opfer-Ausgleich erfolgreich verlaufen war.