Zweiter Prozesstag gegen Matthias J., der den Bahnunfall von Westerhorn verschuldet haben soll

Westerhorn/Elmshorn. Auch am gestrigen zweiten Prozesstag um den tödlichen Bahnunfall von Westerhorn blieb der Angeklagte Matthias J. stumm. Und auch das Urteil blieb aus. Amtsrichter Jörg Distelmeier will noch einen Experten des Eisenbahnbundesamtes als Zeugen vernehmen, ehe er eine Entscheidung fällt. Als nächster Prozesstag wurde der 23. April festgelegt.

Dennoch hat sich gestern dank zweier weiterer Zeugenaussagen gezeigt, dass es eng wird für den Angeklagten. Der 37-Jährige muss sich unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr verantworten. Er ist angeklagt, den Bahnübergang Dauenhof in Westerhorn am 4. Juni 2010 freigegeben zu haben, obwohl sich mit Tempo 160 ein Regionalexpress näherte.

Rolf F. (64) aus Brande-Hörnerkirchen war gestorben, als sein Renault von dem Zug regelrecht zermalmt wurde. Die Schranken waren zum Unfallzeitpunkt gegen 15.20 Uhr aufgrund von Bauarbeiten außer Betrieb. Matthias J. hatte als Bahnübergangsposten Sorge zu tragen, dass der Übergang vor den Zugdurchfahrten mit einem Flatterband für den Verkehr gesperrt wurde. Er hielt Kontakt zum Fahrdienstleiter der Bahn und wies zwei Hilfsposten an, den Übergang zu sichern.

Die Hilfsposten hatten am ersten Prozesstag ausgesagt, dass Matthias J. ihnen die Durchfahrt von zwei Zügen signalisiert habe. Es seien zwei Züge gekommen - ein Arbeitszug der Firma Wiebe sowie ein Personenzug. Daraufhin sei der Übergang geöffnet worden. Der Unfallzug sei nicht angekündigt worden. Das hatte der Fahrdienstleiter der Bahn bestritten. Ein Sicherungsposten, der für einen 400 Meter entfernten, ebenfalls von den Bauarbeiten betroffenen Übergang verantwortlich war, konnte sich nur an zwei Personenzüge, darunter den Unfallzug, erinnern.

Gestern sagte Bernd-Volker G. aus, der Eisenbahnbetriebsleiter der Firma Wiebe. Das Unternehmen, das für die Bahn Gleisbauten erledigt, hatte tatsächlich am Unfalltag einen Arbeitszug, der den Bahnübergang Dauenhof passierte. "Der fuhr genau um 14.27 Uhr da durch", sagte der Zeuge. Damit passe er nicht zu den Aussagen der beiden Hilfsposten, folgerte Richter Distelmeier.

Auch Hans-Jürgen B. wurde vernommen, der zuständige Bezirksleiter Vertrieb der DB Netz AG. "Jeder Zug, der in den Abschnitt einfährt, wird gezählt, das macht die Maschine", versicherte der Zeuge. Und er sagte weiter: "Da fährt nichts, was der Fahrdienstleiter nicht sieht." Geisterzüge, so der Bahnmitarbeiter, gebe es nicht.

Zwar gebe es im Bereich des Übergangs Dauenhof ein drittes Gleis, das nur auf einer Teilstrecke existiert und als Überholgleis genutzt wird. "Es ist theoretisch möglich, dass mal ein Zug auf dem Überholgleis steht", sagte Hans-Jürgen B. Doch auch diese Züge würden gezählt und registriert. "Ich war selbst an der Unfallstelle, da stand nichts", berichtet der Zeuge.

Hans-Jürgen B. legte dem Gericht ein Computerprotokoll des Stellwerks Elmshorn vor, das alle Züge, die am Unglückstag auf der Strecken verkehrten, enthielt. "Zwischen den beiden Personenzügen ist kein weiterer Zug gefahren, das kann ich ausschließen."