Pinneberg/Berlin. Seit vielen Jahren hat sich Ole Schröder, Staatssekretär im Bundesinnenministerium und CDU-Bundestagsabgeordneter aus Rellingen, für die Einführung des sogenannten Warnschussarrestes eingesetzt. Jetzt hat sich der Koalitionsausschuss auf eine Neuordnung des Jugendstrafrechts verständigt, in der auch der schon im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP vereinbarte Warnschussarrest zum Zuge kommt.

Schröder: "Viele Jugendliche empfinden eine reine Bewährungsstrafe als Freispruch zweiter Klasse." Der weitere Weg in die kriminelle Karriere werde durch einen solchen Eindruck nicht gestoppt. Der Warnschussarrest hingegen könne jungen Straftätern hautnah vermitteln, was Freiheitsentzug bedeutet. "Wer das früh im Leben zu spüren bekommt, hat bessere Chancen, die kriminelle Laufbahn abzubrechen."

Beim Warnschussarrest ist geplant, zusätzlich zu einer Bewährungsstrafe einen Freiheitsentzug von bis zu vier Wochen vornehmen zu können. Einen entsprechenden Kabinettsbeschluss werde es in naher Zukunft geben. Schröder: "Mit dem Warnschussarrest bekommen wir im Jugendstrafrecht bessere Möglichkeiten erzieherisch auf die Jugendlichen einzuwirken." Auch die vereinbarte Anhebung der Höchststrafe auf 15 Jahre sieht Schröder als richtig an, dies sei auch für Jugendliche bei Mordfällen mit besonderer Schwere der Schuld berechtigt.