Unsinniger Vergleich

23. Februar: "Hasloh will den Quickborner Strom nicht. Klares Votum des Gemeinderats gegen eine Freileitung"

Einerseits ist die Entscheidung des Hasloher Gemeinderates nachvollziehbar, denn den eigenen Bürgerinnen und Bürgern zu verkaufen, dass die Stromtrasse über Hasloher statt Quickborner Gebiet laufen soll, ist natürlich schwierig. Andererseits hätte ich mir von SPD-Seite mit Blick auf die zukünftige Verwaltungsgemeinschaft mit Quickborn einen professionelleren und vor allem sachlicheren Umgang gewünscht.

Die Aussagen des SPD-Fraktionsvorsitzenden Schacht sind sachlich falsch. Hätte er sich vorher etwas genauer mit der Thematik beschäftigt, so hätte er feststellen können, dass bei der vorgeschlagenen Trassenführung nur ein einziges Gehöft in Hasloh betroffen ist.

Vergessen zu haben scheinen die Damen und Herren Gemeindevertreter in Hasloh, dass die Trassenführung direkt und unmittelbar das Schulzentrum Süd in Quickborn betrifft. Dort gehen mehr Hasloher Kinder zur Schule, die dann von der Strahlung betroffen sind, als es im Vergleich zu einem einzigen Gehöft bei einer Trassenführung über Hasloher Gebiet wären.

Der Vergleich mit dem Fluglärm ist in diesem Zusammenhang unsinnig, ebenso wie es die Vorwürfe unserem Bürgermeister gegenüber sind.

Bernd Weiher

CDU-Pressesprecher Quickborn

Moralisch kein Anspruch

21. Februar: "Kreis kassiert zu hohe Müllgebühr"

Als etwas überraschend empfand ich, dass diesem "Skandal" ein derartiger Raum auf der Seite 1 der Regionalausgabe eingeräumt wird.

Da musste die Frau Ingrid Meyer als vermeintliche Eigentumsteilhaberin mehrerer vermieteter Wohnobjekte über einen Verlauf von elf Jahren tatsächlich ganze 479,20 Euro aufgrund eines Verwaltungsfehlers zu viel zahlen. Ein für sie sicherlich schwer zu kompensierender Finanzverlust.

Interessant aus meiner Sicht dabei jedoch ihre getätigte Aussage, in der Frau Meyer dem Kreis Pinneberg "moralischen Betrug" vorwirft.

Einmal davon abgesehen, dass es sich bei einem Betrug um ein Vorsatzdelikt handelt, welches hier kaum zu unterstellen ist, bleibt der Vorwurf einer moralischen Verfehlung, den man meines Erachtens auch trefflich bestreiten kann.

Angesichts der Entwicklung der Mietpreise auf dem hiesigen Wohnungsmarkt in den letzten Jahren und der damit unterstellten Vorteile der Petentin Frau Meyer, kann ich den "moralinbehafteten" Zeigefinger - freundlich formuliert - jedoch lediglich als unangemessen erachten.

Da schilt - bestenfalls- ein Esel den anderen Langohr.

Letztlich kann ich Frau Meyer in Bezug auf ihren Schlafentzug zudem nur eine grundsätzliche Reflexion ihrer Lebensprioritäten empfehlen.

Frank Schröder

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