Irfan und Mehmet A. haben gestanden, jahrelang von Uetersen aus gedealt zu haben

Uetersen/Itzehoe. Irfan A. muss dreieinhalb, sein Cousin Mehmet A. drei Jahre und zwei Monate in Haft. Das Landgericht Itzehoe verurteilte die Türken gestern wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Zuvor hatten die 27-Jährigen gestanden, aus dem Gebäude des türkischen Kulturvereins am Großen Wulfhagen in Uetersen heraus mit Heroin gehandelt zu haben.

So gab Irfan A. zu, den Kundenkreis im Sommer 2008 von einem Vorgänger übernommen zu haben. Er habe bis zur Festnahme im August 2011 sieben Heroin-Lieferungen bezogen und diese, im Verhältnis 1:3 gestreckt, in kleinen Mengen weiterverkauft. "Ich habe Geld verdienen wollen. Eine große Gewinnspanne gab es aber nicht, weil die Lieferanten bezahlt werden mussten und es häufig Schwierigkeiten gab, von den Abnehmern das Geld zu kriegen."

Mehmet A. räumte ein, Anfang 2010 bei seinem Cousin angeheuert zu haben. Er übernahm die Funktion des Läufers, der sich mit den Abnehmern traf, die Drogen übergab und das Geld kassierte. "Die Leute waren seit langem abhängig. Wenn die nicht bei uns gekauft hätten, dann bei jemand anders."

Wie schwierig es war, den beiden auf die Schliche zu kommen, schilderte Kripo-Mann Philipp R.: Bereits seit 2004 hatte die Ermittlungsgruppe Rauschgift gegen einen Memo ermittelt, der von Uetersen aus in großem Stil Heroin verkaufen sollte. Nach unzähligen Telefonüberwachungen und Observierungen gelang es im Juni 2011, den Läufer und seinen Cousin zu identifizieren. "Es wurden dauernd Handys und die Sim-Karten gewechselt", sagte K.

Auch hätten sich die Dealer und ihre Kunden konspirativ verhalten, häufig über Telefonzellen kommuniziert und Codes benutzt. So stand eine Minute für fünf Gramm Heroin. "Wenn der Käufer sagte, 'Ich komme gleich für drei Minuten vorbei, wollte er 15 Gramm.'"

Die Höhe der Urteile basiert auf einer Verständigung, die zu Prozessbeginn von Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung erzielt wurde. Die Angeklagten hatten mit umfassenden Geständnissen die Beweisaufnahme erheblich erleichtert und bekommen dafür einen Strafrabatt. Dank der Verständigung musste keiner der Abnehmer vor Gericht aussagen. Das wäre etwa bei Jörg Sch. auch nicht mehr möglich gewesen - er ist inzwischen einer Drogenüberdosis erlegen.