Gesetzentwurf sieht drastische Einschränkungen für Automatenaufsteller vor. Glücksspielbranche fürchtet 30 Prozent Umsatzrückgang.

Kreis Pinneberg/Kiel. Es ist 16.30 Uhr, vor dem Casino Novolino in Pinneberg stehen nur wenige Autos. Das von außen doch eher wie eine Lagerhalle anmutende Gebäude wirkt von innen deutlich freundlicher. Die Beleuchtung ist angenehm gedämpft. Es darf geraucht werden, dementsprechend riecht es. Nicht schlecht, aber doch merklich nach Zigaretten. Im Hintergrund mischen sich aktuelle Songs aus den Charts mit dem Gedudel der Spielautomaten. Ab und zu hört man das Klimpern von Münzen.

Die große Spielhalle am Hafen, die zur Novomatic Group of Companys gehört, ist die größte in Pinneberg. Möglicherweise muss sie bald schließen, denn der Landtag in Kiel plant ein neues Spielhallengesetz. Einer der wichtigsten Punkte: Hallen mit Mehrfachkonzessionen - und dazu gehört das Casino Novolino - müssen nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren schließen. Eine Konzession gilt für zwölf Automaten. Im Casino Novolino am Hafen stehen 36 Geräte.

Die schleswig-holsteinische Spielhallenbranche sieht sich durch das Gesetz in ihrer Existenz bedroht. Denn neben dem Verbot der Mehrfachkonzessionen enthält der Entwurf zahlreiche weitere Restriktionen für bestehende und für neue Spielhallen. Das Gesetz komme einer "faktischen Legalenteignung" gleich, heißt es in einer Stellungnahme des Bundesverbandes Automatenunternehmer. Es bedeute "für einen Großteil der betriebenen Spielhallen die Schließung". Zudem führe das Gesetz dazu, dass die Eröffnung neuer Hallen "faktisch ausgeschlossen" sei. Lüder Gause, der Justiziar des Automatenverbands Schleswig-Holstein (ASH), sagt: "Wenn der Entwurf tatsächlich Gesetz wird, werden wir dagegen klagen müssen. Es geht um die Existenz unserer Mitglieder." Spielhallenbetreiber sehen sich mit einer Vielzahl von Beschränkungen konfrontiert. So sollen sie nicht mehr rund um die Uhr geöffnet haben dürfen. Von 3 bis 10 Uhr morgens ist Pause. Die Betreiber befürchten, dass ihnen damit bis zu 30 Prozent des Umsatzes verloren gehen werden.

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Gause ist zudem der Ansicht, dass die Übergangsfrist viel zu kurz sei. Nach fünf Jahren muss beispielsweise aus einer Halle mit Mehrfachkonzessionen eine Halle mit Einfachkonzession werden. Eine Konzession gelte für maximal zwölf Automaten. Für das Casino Novolino, das eine Mehrfachkonzession hat, bedeutet das: die Anzahl der Geräte müsste stark reduziert werden. Übrig bleibt ein Gebäude, das für zwölf Automaten viel zu groß sei - und wohl nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben.

Hinzu kommt eine neue Abstandsregelung. Sie soll verhindern, dass sich Hallen auf engstem Raum ballen oder nahe an Schulen und Kindergärten heranrücken. 300 Meter Mindestabstand sind festgelegt. Diese Regel gilt für die Vergabe neuer Konzessionen, aber auch dann, wenn der Inhaber wechselt. Die Behörde prüft in solchen Fällen, ob die Konzession nach dem neuen Gesetz überhaupt noch Bestand haben kann. "Eine Halle, die zu dicht an einer Schule steht, hat mit einem Schlag keinen Wert mehr", sagt Gause.

Der Kreis Pinneberg hat mit 65 die meisten Spielhallenkonzessionen in Schleswig-Holstein vergeben, gefolgt von Kiel (57), Lübeck (51) und dem Kreis Segeberg (50). In Stormarn gibt es derzeit 32 Konzessionen.

Nach Angaben des Kieler Wirtschaftsministeriums gibt es landesweit 520 Spielhallenkonzessionen. Rund 3000 Mitarbeiter hat die Branche. 82 Betreiber sind in Besitz jener Mehrfachkonzessionen, die laut Gesetzentwurf verboten werden. Nach Ablauf von fünf Jahren müssten die Betreiber alle Konzessionen bis auf eine abgeben. Das bedeutet: Von 194 Erlaubnissen blieben nur noch 82 übrig.

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Bei der ersten Lesung des Gesetzes im Landtag waren sich alle Fraktionen darin einig, ein gelungenes Regelwerk geschaffen zu haben. Wirtschaftsminister Jost de Jager (CDU) sagte: "Entscheidend ist, dass wir gegen den Wildwuchs bei den Spielhallen vorgehen, um die Ortsbilder zu schützen." Andreas Beran (SPD) sprach von einem "wirklich gelungenen Gesetzentwurf". Wolfgang Kubicki (FDP) fand, dass das Gesetz geeignet sei, den "Gefahren der Glücksspielsucht an Automaten" zu begegnen. Und Monika Heinold (Grüne) verwies wie ihre Vorredner darauf, dass das Gesetz dem Jugendschutz diene.

Nun ist den Jugendlichen unter 18 Jahren der Besuch von Spielhallen ohnehin untersagt. Ingo Loeding, Geschäftsführer des Kinderschutzbunds in Stormarn, findet deshalb, dass die 300-Meter-Sperrzone um Schulen und Kitas "etwas Plakatives" hat. "Kinder und Jugendliche sind schon ganz lange nicht mehr daran interessiert, in Spielhallen zu gehen", sagt Loeding, "Suchtgefahren gehen für sie heute viel eher vom Internet aus, und dort im Wesentlichen von Spielen, die kein Geld kosten."

Lüder Gause, der Justiziar des ASH, will nun abwarten, ob der Entwurf nicht doch noch abgemildert wird. Im April könnte das Gesetz verabschiedet werden. Viel Hoffnung hat Gause nicht: "Man kann nicht verlangen, dass jemand im Parlament für eine Liberalisierung der Spielhallen eintritt. Unsere Branche steht ja immer in der Kritik."